Knöllchen auf Privatparkplätzen?
Teurer Einkaufsfrust: wir fassen Ihre Rechte zusammen und verraten, was Sie tun können.
Teurer Einkaufsfrust: wir fassen Ihre Rechte zusammen und verraten, was Sie tun können.
Kennen Sie das auch?
Sie wollen im Supermarkt nur schnell was holen und legen keine Parkscheibe rein. Und schon hat man den Salat. Ein Knöllchen von 30 € ist da keine Seltenheit. Sicher stellen Sie sich jetzt die Frage, ob ein so teures Knöllchen gerechtfertigt ist.
Der Anwalt Kay Rodegra stand diesbezüglich und weiteren Fragen Karsten Herzog aus der Antenne MV Nachrichtenredaktion Rede und Antwort.
Meist klebt dann ein Strafzettel an der Windschutzscheibe. Sind diese rechtens? - Ja, denn Sie schließen einen stillen Vertrag mit dem Parkplatzbetreiber und akzeptieren dessen AGBs, sobald sie dort parken. Diese hängen übrigens an den Parkplätzen aus.
Nein, hier handelt es sich nicht um ein Bußgeld, sondern um eine Vertragsstrafe. - Die Strafen variieren zwischen 25 bis 45 €. Ob die Strafe angemessen ist, müssen Gerichte entscheiden. In der Regel kommen die Betreiber immer mit 30 € durch.
Ja, gerade wenn gegen die Parkvereinigung zwischen dem Autofahrer und dem Parkplatzbetreiber verstoßen wurde, darf abgeschleppt werden. - Auch diese Kosten können dem Fahrer in Rechnung gestellt werden.
Der Halter des Fahrzeugs hat im Falle die Kosten zu tragen. Der Betreiber des Parkplatzes hat das Recht zu erfahren, wem das Fahrzeug gehört und eventuell anfallende Kosten dem Fahrzeughalter aufzuerlegen.
Ja, denn es handelt sich hier um Privatgelände und somit hat das Gerichtsurteil des OLG Frankfurt hier keine Auswirkung.
Das Aussehen einer Parkscheibe ist in der StVO geregelt. Somit ist die Parkscheibe blau-weiß, elf Zentimeter breit und 15 Zentimeter hoch. Auf die Vorderseite gehören weder Schnörkel noch Werbung. Wer sich daran hält, kann die Parkscheibe theoretisch auch selbstbasteln oder ausdrucken.
Die Uhr wird immer auf die nächste halbe Stunde gestellt. Als Beispiel von 9:01 bis 9:29 Uhr wird die Uhr auf 9:30 Uhr gestellt.
Seit 2005 hat der Gesetzgeber in Deutschland auch elektronische Alternativen für die Parkzeitüberwachung erlaubt. Diese Gesetzesänderung ermöglichte vor allem das Handy-Parken, ermöglicht jedoch auch andere Varianten. Seitdem darf eine elektronische Parkscheibe explizit verwendet werden, wenn sichergestellt ist, dass die Uhr entsprechend stehen bleibt.
Die Anforderungen an die digitale Parkscheibe weichen von den herkömmlichen Maßen einer manuell bedienten Parkscheibe ab. Die derzeit gültigen Anforderungen an eine „elektronische Parkscheibe“ traten am 1. Dezember 2013 in Kraft.
Im Einzelnen müssen folgende Kriterien in Deutschland erfüllt sein:
Es geht aber noch moderner. Sie können zum Beispiel Ihr Parkticket mit einer App bezahlen.
Hier finden Sie alle Informationen dazu.