Coronavirus in MV: Was Sie wissen sollten
Wichtige Informationen zum Virus, Interviews und Hintergründe.
Wichtige Informationen zum Virus, Interviews und Hintergründe.
Das Coronavirus beschäftigt die ganze Welt – und auch Mecklenburg-Vorpommern hat seit Anfang März die ersten bestätigten Infektionen.
Wir möchten Sie hier rund um das Coronavirus informieren und beruhigen, denn nicht hinter jedem Niesen und Schnupfen steckt gleich der Coronavirus. Außerdem haben wir hier die aktuellen Neuigkeiten in Bezug auf den Umgang mit der Corona-Krise zusammengestellt.
CORONA-HOTLINE: 0385 588 11311
Der Inzidenzwert ist seit Dienstag weiter gesunken, trotzdem sind die Zahlen weiterhin hoch und die Lage in den Kreisen sehr unterschiedlich, so Ministerpräsidentin Manuela Schwesig nach dem MV-Gipfel.
Um besonders die älteren Mitmenschen in den Pflegeheimen zu schützen, die zu denen gehören, die am häufigsten infiziert werden, bleibt es bei den strengen Maßnahmen und dem Pochen auf mehr Schnelltests für Besucher und Pfleger.
Die Beschlüsse, die mit der Kanzlerin getroffen wurden, werden wie folgt umgesetzt:
Es bleibt bei den Kontaktbeschränkungen: Ein Haushalt darf nur eine weitere Person treffen, die möglichst nicht täglich wechseln sollte.
Wo immer man auf Menschen trifft und Abstände nicht eingehalten werden können, sollte die Alltagsmaske getragen werden. Im ÖPNV und im Supermarkt muss hingegen die OP-Maske (oder KN95 bzw. FFP2) getragen werden. Für Bedürftige soll es zeitnah eine Unterstützung geben.
Urlaubsreisen sollen möglichst unterbunden werden. Ausgenommen - auch von der Quarantänepflicht nach Rückkehr aus Risikogebieten - sind NOTWENDIGE Besuche der Kernfamilie.
Bei der Rückkehr aus einem ausländischen Hochrisikiogebiet gilt eine sofortige Quarantäne, die erst nach fünf Tagen durch einen Positivtest beendet werden kann.
Zukünftig gelten zusätzliche Maßnahmen (Ausgangssperren, Bewegungsradius, Notbetrieb in Kitas und Schulen) auch in Landkreisen und kreisfreien Städten bereits ab einem Inzidenzwert von 150. Das gilt für die Landkreise Vorpommern-Greifswald (ab Montag, den 25. Januar 2021) und die Mecklenburgische Seenplatte (schon in Kraft).
Alle Regelungen gelten ab Montag, den 25. Januar 2021.
Um den weiteren Rückgang der Infektionszahlen deutlich zu beschleunigen, wurden beim vorgezogenen Corona-Gipfel folgende Maßnahmen beschlossen, die Bundeskanzlerin Angela Merkel wie folgt vorstellte und hinzufügte: "Es ist hart, was wir jetzt den Menschen noch einmal zumuten müssen."
Alle bis zum 31. Januar 2021 befristeten und am 13. Dezember 2020 beschlossenen Maßnahmen werden bis zum 14. Februar 2021 verlängert
Das betrifft auch die privaten Zusammenkünfte. Die Personen, mit denen man sich trifft, sollten jedoch möglichst die gleichen bleiben.
OP-Masken oder KN95/N95-Masken müssen im ÖPNV und in Geschäften getragen werden und dort, wo der Abstand nicht gewährleistet werden kann. Für Mecklenburg-Vorpommern: Die FFP2-Masken werden in diesen Bereichen empfohlen, sind aber kein Muss. OP-Masken sind ausreichend. In allen anderen Bereichen, wo Maskenpflicht gilt, kann auch weiterhin die Alltagsmaske getragen werden.
Gottesdienste aller Religionen sind nur unter strengen Auflagen genehmigt. Gesang ist untersagt.
Der Minister für Arbeit und Soziales wird eine befristete Verfügung (bis zum 15. März 2021) erlassen, die besagt, dass Arbeitgeber, dort wo es möglich ist, Homeoffice ermöglichen MÜSSEN. Ansonsten müssten Räume entzerrt werden, medizinische Masken müssen auch am Arbeitsplatz getragen und zur Verfügung gestellt werden und Arbeitnehmer sollten möglichst zu verschiedenen Zeiten ihren Dienst beginnen oder beenden.
Im Anschluss daran äußerte sich auch Ministerpräsidentin Manuela Schwesig zu den Ergebnissen der zähen und hitzigen Verhandlungen. Auch sie betonte noch einmal die Gefahr der bereits in England aufgetretenen Mutation des Coronavirus und bestätigte die bereits von der Bundeskanzlerin vorgestellten Maßnahmen.
Der Punkt Kitas und Schulen sorgte bei den Verhandlungen für die meisten Streitpunkte. Ministerpräsidentin Schwesig lehnte jedoch ab, dass es zu weiteren Schließungen in Kitas und Schulen kommt. Heißt, es bleibt auch bei den bisher geltenden Ausnahmen für die Abschlussklassen und der aufgehobenen Präsenzpflicht für die Klassen 1 bis 6. Daran soll möglichst lange festgehalten werden, vorausgesetzt, dass die Inzidenzien nicht zu hoch sind. Dann tritt die Notbetreuung in Kraft.
Die Landkreise Vorpommern-Greifswald und Ludwiglust-Parchim werden ab Montag deshalb auf die Notbetreuung in Kitas und Schulen umgestellt, da sie Inzididenzien über 150 aufweisen. Abschlussklassen sind hiervon ausgenommen.
Alle Regelungen gelten wahrscheinlich ab dem Wochenende bzw. spätestens ab Montag, den 25. Januar 2021, wenn sie beim MV-Gipfel am Freitag in die Verordnung gegossen wurden.
Mit 200,3 Infektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen ist der Landkreis Vorpommern-Greifswald der zweite Landkreis, der nun zum Hochrisikogebiet erklärt werden muss.
Damit werden frühestens ab Dienstag (so Landrat Michael Sack auf seiner offiziellen Facebook-Seite) strengere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie in Kraft treten. Dazu gehören:
Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte weist am Sonntag einen Inzidenzwert von 194,1 auf und rutscht somit unter die 200er-Marke. Trotzdem werden auch hier die strengeren Corona-Maßnahmen noch mindestens zwei Wochen weitergeführt und erst gelockert, wenn der Landkreis mindestens zwei Wochen unter dem Wert von 200 bleibt.
Die Inzidenz in ganz Mecklenburg-Vorpommern steigt weiterhin und liegt momentan über 100. Lediglich die Hansestadt Rostock liegt momentan noch knapp unter einem Wert von 50.
Ministerpräsidentin Schwesig betonte deshalb, dass es wichtig denn je sei, möglichst niemanden zu treffen.
Es bleibt wie schon angekündigt daher bei den bisher geltenden Schließungen.
Ab Sonntag, den 10. Januar 2021, sind private und öffentliche Zusammenkünfte nur noch mit dem eigenen Hausstand und einer weiteren Person möglich.
Kinder bis 12 Jahre sind von den engen Kontaktbeschränkungen ausgenommen. Allerdings soll das nicht heißen, dass Kinder sich jetzt in Gruppen draußen treffen, sondern es gilt lediglich für den Fall, wenn Eltern oder Erziehungsberechtigte jemanden besuchen müssen/ wollen und das Kind nicht alleine bleiben kann oder soll.
Ab einem Inzidenzwert über 200 gelten in Hochrisikogebieten folgende Maßnahmen:
Erreicht der betreffende Landkreis einen Wert unter 200, wird beraten ob und welche Regelungen aufgehoben werden können.
Die aktualisierte Verordnung befindet sich zum Nachlesen HIER
Mit 220,9 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (Quelle: Landesamt für Gesundheit und Soziales) ist der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte das erste Hochrisikogebiet sowohl in Mecklenburg-Vorpommern als auch in ganz Norddeutschland.
Falls auf dem MV-Gipfel morgen die bereits angekündigten Bewegungseinschränkungen beschlossen werden, dürften sich Einwohner nicht mehr als 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen. Ausgenommen natürlich der Arbeitsweg oder der Weg zu pflegebedürftigen Angehörigen bzw. Arztterminen.
Heute war es mal wieder soweit: Die Ministerpräsidenten der Länder trafen sich via Videoschalte mit Bundeskanzlerin Angela Merkel, um über weitere Corona-Maßnahmen zu beraten. Schon am Vortag sickerte bereits durch, dass der Lockdown bis zum 31. Januar 2021 fortgesetzt werden würde. Aber auch sonst werden die bisher geltenden Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus verschärft. Denn auch in Mecklenburg-Vorpommern sind die Infektionszahlen noch nicht weit genug heruntergegangen. Zudem will sich das Land vor den Mutationen des Coronavirus schützen. Deswegen gelten in MV folgende Maßnahmen:
ab einer 7-Tage-Inzidenz von 200 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner darf der Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort begrenzt werden. Dieser darf nur aus triftigen Gründen (Arbeit, Pflege von Angehörigen, etc.) verlassen werden.
der eigene Hausstand darf sich nur noch mit einer weiteren, nicht im Haushalt lebenden Person treffen - eine Person, nicht ein Hausstand. Eine Kernfamilienregelung gibt es also nicht mehr. Heißt: Ein Hausstand sollte nach Möglichkeit für sich bleiben und sich nur in Ausnahmen mit einer weiteren Person treffen können.
Betriebskantinen müssen geschlossen werden, eine Mitnahme bleibt möglich
Homeoffice-Möglichkeiten müssen großzügig geschaffen werden
das Kinderkrankengeld wird pro Elternteil von 10 auf 20 Tage erhöht, Alleinerziehenden stehen demnach 40 Tage zu
der Schulbetrieb bleibt wie bisher (ausgesetzte Präsenzpflicht, Distanzunterricht, etc.)
Abschlussklassen, die noch dieses Jahr Prüfung haben, gehen ab nächster Woche zurück in die Schulen
es bleibt bei den bisher geltenden Schließungen von Einzelhandel und Gastronomie
ab dem 11. Januar 2021 müssen Einreisende aus Corona-Risikogebieten im Ausland 48 Stunden vor oder sofort nach der Einreise einen Coronatest machen. Die Quarantäne kann jedoch wie bisher nach fünf Tagen durch einen Negativtest aufgehoben werden
das RKI soll die Corona-Mutationen stärker untersuchen, Einreise soll stärker kontrolliert werden.
Impfstoffstrategie wird fortgeführt mit Fokus auf Alten- und Pflegeheimen und Intensivstationen. In den nächsten Wochen folgt die Impfung der Über 80-Jährigen, die zu Hause wohnen.
Alle Maßnahmen werden am Freitag in eine Verordnung eingepflegt und gelten dann ab diesem Zeitpunkt.
Was muss man eigentlich tun, wenn man innerhalb Deutschlands verreist und zurück nach MV kommt? Genau darum ging es in der heutigen Kabinettssitzung.
In den vergangenen Monaten wurde bereits der kleine Grenzverkehr eingeschränkt und auch die Pendelsituation innerhalb anderer Bundesländer fördert das Infektionsrisiko.
Da Mobilität ein großer Infektionstreiber ist, sollte diese möglichst eingeschränkt werden.
Bürger Mecklenburg-Vorpommerns können selbstverständlich innerhalb des Landes hin und her fahren - wenn es nötig ist. Wichtig ist es, aber auch hier die Kontaktbeschränkungen zu beachten.
Mitglieder der Kernfamilie können zudem immer nach Mecklenburg-Vorpommern kommen und ihre Familie besuchen. Dazu gehören Eltern, Großeltern, Geschwister, etc., aber keine entfernten Verwandten wie Cousinen oder Tanten oder gar Freunde.
Sollten Menschen aus Mecklenburg-Vorpommern in andere Bundesländer reisen, vor allem in Hochrisikogebiete (Inzidenz ab 200), müssen sie bei der Rückkehr für 10 Tage in Quarantäne. Ausnahme ist, wenn die Reise zur Kernfamilie ging. Heißt: Wenn jemand aus MV seine Kernfamilie in einem Hochrisikogebiet besuchen will und dann wieder zurückkommt, muss er nicht in Quarantäne. Besucht er dort aber nur einen Freund, muss er danach für mindestens 10 Tage Quarantäne.
Reist man in ein ausländisches Risikogebiet, muss man bereits ab einer Inzidenz von 50 in Quarantäne und kann sich erst nach 5 Tagen frei testen. Unabhängig davon, ob man dort Familie besucht oder nicht.
Reisen werden nicht verboten, aber Reisen in Hochrisikogebiete müssen dann auch mit einer anschließenden Quarantäne geplant werden. Ausgenommen davon sind Reisen zur Kernfamilie.
An den Landesgrenzen werden deshalb in den nächsten Tagen wieder verstärkt Kontrollen durchgeführt.
Am Sonntag wurde bereits beschlossen, dass Bund und Länder in einen Shutdown gehen. Auch heute rief Ministerpräsidentin Manuela Schwesig noch einmal dazu auf, die Kontakte so weit es geht herunterzufahren.
keine Silvesterpartys, kein Verkauf von Feuerwerk und Böllern und das Verbot des Abfeuerns auf öffentlichen Plätzen
Einzelhandel geschlossen außer Anbieter lebensnotwendiger Produkte - ACHTUNG: Baumärkte müssen ebenfalls schließen, Blumenläden dürfen hingegen offen bleiben
Alle Betriebe, die während des Lockdown schließen müssen, dürfen aber einen Abhol- oder Lieferservice anbieten
Es war wohl die schnellste Beratung zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten. Auf diese Punkte hat man sich in nicht einmal einer Stunde geeinigt:
Alle Verordnungen gelten erst einmal bis zum 10. Januar 2021. Im MV-Gipfel werden auch diese Maßnahmen aber noch einmal besprochen und Ministerpräsidentin Schwesig betonte noch einmal, dass sie nicht ausschließen kann, dass es in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen doch noch zu strengeren Maßnahmen kommen kann.
Die Landesregierung beriet am heutigen Morgen mit Kommunen, Wirtschaft und Gewerkschaften in einer Videokonferenz über die aktuelle Corona-Lage in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Lage ist ernst, weil die Infektionszahlen seit dem Wochenende rapide ansteigen. Zwar immer noch niedriger als in anderen Bundesländern, aber trotzdem alarmierend. Der Inzidenzwert liegt inzwischen bei 66,7 pro 100.000 Einwohner.
Deshalb soll es noch in dieser Woche eine gemeinsame Schalte mit der Bundeskanzlerin geben. Ministerpräsidentin Schwesig unterstützt den Vorschlag eines stärkeren Shutdowns, der spätestens ab Weihnachten beginnen soll. Dazu gehört die Schließung aller nicht notwendigen Geschäfte, davon wie immer ausgenommen: Lebensmittelgeschäfte.
Darüber soll jedoch erst in einer gemeinsamen Schalte mit der Bundeskanzlerin entschieden werden. Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hofft, dass diese bereits kurzfristig am Freitag stattfinden kann.
Die Entwicklung der Neuinfektionen ist problematisch, da sie weiterhin steigen. Zwar ist Mecklenburg-Vorpommern immer noch das Bundesland mit der niedrigsten Inzidenz, allerdings ist es auch in MV nun nötig neue Maßnahmen zu treffen.
Kontaktbeschränkungen werden zwar nicht weiter eingeschränkt (zwei Haushalte, maximal 5 Personen), trotzdem sollen Kontakte so weit wie möglich eingeschränkt werden.
Die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht gilt ab sofort an allen öffentlichen Plätzen. Diese müssen von den Kommunen aber einzeln benannt und festgelegt werden
Ausschank alkoholischer Getränke vor allem Glühwein wird verboten.
Besuche in Pflegeheimen bleiben zwar weiterhin möglich, werden aber auf eine Person pro Tag beschränkt.
Zudem soll es mehr Kontrollen geben.
Im Anschluss an die Ferien soll es in den Schulen besondere Regeln geben. Bildungsministerin Bettina Martin erklärte dazu, dass es weiterhin wichtig ist den Regelbetrieb an den Schulen aufrecht zu erhalten. Nach den Weihnachtsferien sollen deshalb alle Schüler und Schülerinnen ab der Klasse 7 für eine Woche in den Distanzunterricht gehen. Die Klassen 1 bis 6 bleiben also weiterhin vor Ort in der Schule, während die Lehrkräfte auch im Unterricht einen Mundnasenschutz tragen müssen.
Viele Inhaber von Kosmetik- und Tattostudios hatten auf den heutigen Tag gehofft. Da der Inzidenzwert in Mecklenburg-Vorpommern aber nicht merklich niedriger geworden ist, müssen auch die sogenannten körpernahen Dienstleister, dazu gehören auch Fitnessstudios, weiterhin ihre Türen geschlossen halten. Eine Öffnung dieser Betriebe sei momentan nicht vertretbar, so Wirtschaftsminister Harry Glawe. Vor allem deshalb, weil in den vier Landkreisen Vorpommern-Greifswald, Mecklenburgische Seenplatte, Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim sowie der Landeshauptstadt Schwerin ein Inzidenzwert von über 50 vorliegt.
Mecklenburg-Vorpommern ist deutschlandweit das Land mit den geringsten Corona-Infektionen. Nach der ersten Zulassung von Impfstoffen, müssen nun die Impfzentren aufgebaut werden und es muss geklärt werden, wer wann geimpft wird. Der Plan dazu ist folgender: Geimpft werden soll in drei Phasen, wobei die Impfung nach 21 Tagen wiederholt werden muss.
„Es sind zunächst besonders Personengruppen mit einem erhöhten Risiko für schwere Verläufe und Komplikationen mit einem erhöhten Expositionsrisiko für eine Impfung vorgesehen. Ebenso zählen im weiteren Verlauf hierzu Personen mit einer besonderen Bedeutung ihrer Tätigkeiten für die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens in Abhängigkeit der zu erwartenden Empfehlungen der Ständigen Impfkommission am Robert-Koch-Institut“, betonte Gesundheitsminister Glawe.
Mit den Kommunen wird jetzt festgelegt, wo die Impfzentren aufgebaut werden sollen. Pro Landkreis sollen es ein bis zwei Impfzentren sein. Zudem soll es Krankenhäusern möglich sein, selbst zu impfen. Auch mobile Impfzentren sollen eingesetzt werden, um die Menschen erreichen zu können, denen ein Besuch in einem Impfzentrum nicht möglich ist.
Termine zum Impfen und die anschließende Kontrolle sollen möglichst über Callcenter vergeben werden.
Finanziert (ca. 3 Milliarden Euro) wird der Impfstoff vom Bund, während die Länder die Kosten für das Impfzubehör übernehmen. Der Betrieb der Impfzentren wird zudem zu 50 Prozent vom Bund finanziert und Kommunen werden gebeten, die Kosten für nichtmedizinisches Verbrauchsmaterial, Versorgungskosten für Personal sowie die Bereitstellung kommunaler Liegenschaften zu übernehmen.
Auf Basis der Beratungen vom MIttwoch wurden heute im MV-Gipfel die Beschlüsse umgesetzt.
Länderchefs und Bundeskanzlerin Angela Merkel saßen heute wieder virtuell zusammen, um zu beraten, welche Maßnahmen in den kommenden Wochen gelten sollen, um vor allem auch Weihnachten im Kreise der Familie zu verbringen.
Die Ansteckungskurve ist zwar flacher geworden, aber die täglichen Infektionen sind immer noch viel zu hoch.
Trotzdem gilt der Dank der Bundeskanzlerin der Bevölkerung für ihre Disziplin, allerdings ist es noch nicht an der Zeit die Beschränkungen wieder aufzuheben oder zu lockern.
"Geduld, Solidarität und Disziplin werden noch einmal auf eine harte Probe gestellt", so Bundeskanzlerin Angela Merkel. Denn die aktuellen und neuen Maßnahmen werden vor dem 1. Januar 2021 nicht aufgehoben.
Im Anschluss stellte Angela Merkel die Punkte vor, auf die man sie geeinigt hat.
Auch Ministerpräsidentin Manuela Schwesig schloss sich in einem darauffolgenden Statement in großen Teilen diesen Punkten an. Außerdem setzte sie sich dafür ein, dass es bei geringen Inzidenzen (unter 50) möglich sei, Maßnahmen zu lockern.
Maskenpflicht wird ausgeweitet
Sie soll nun auch vor den Geschäften sowie auf Parkplätzen gelten und gilt weiterhin auf allen Plätzen mit viel Publikumsverkehr.
Neue Kontaktbeschränkungen
Bis Weihnachten, also bis zum 23. Dezember 2020, sollen die Kontakte auf zwei Haushalte und maximal fünf Personen beschränkt werden (in Schleswig Holstein sind es 10). Kinder unter 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
Erst über die Feiertage (23. Dezember 2020 bis 1. Januar 2021) werden die Regeln etwas gelockert. Bis zu 10 Familienangehörige und enge Freunde können sich dann zum Fest, dazwischen und über den Jahreswechsel sehen - unabhängig vom Hausstand. Kinder bis zu 14 Jahren sind hier wieder nicht inbegriffen.
Neue Quadratmeter-Regelungen - GILT NICHT FÜR MV
Während für kleinere Geschäfte eine 10-Quadratmeter-Regel pro Kunde gilt, gilt in Einkaufszentren 20 Quadratmeter pro Kunde ab einer Fläche von 800 Quadratmetern Verkaufsfläche (gilt auch für Supermärkte).
Die Bevölkerung wird gebeten, Weihnachtseinkäufe möglichst unterhalb der Woche zu erledigen - auch in Mecklenburg-Vorpommern.
Gastronomie bleibt geschlossen
Restaurants sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen sollen bis einschließlich 20. Dezember 2020 geschlossen bleiben
Neuer Inzidenz-Wert für Hotspots
Bei 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen können die Länder in eigenem Ermessen Verschärfungen der Maßnahmen bestimmen. Das betrifft momentan Berlin und 60 weitere Landkreise.
Kitas und Schulen bleiben offen
Aber in Regionen mit besonders hohen Infektionszahlen, wird ab Jahrgangsstufe 8 Wechsel-Unterricht erlaubt. Heißt: Die Klassen werden geteilt und zu verschiedenen Zeiten unterrichtet. Bei einem Inzidenzwert über 200 Neuinfektionen ist auch ein Hybridunterrricht möglich, also die Mischung aus Präsenz- und Fern- bzw. Onlineunterricht.
Verbot von Skiurlaub in der EU?
Angela Merkel und die Ministerpräsidenten wollen die EU bitten, sich für ein Verbot des Skitourismus bis zum 10. Januar 2021 einzusetzen. Da das allerdings schwer realisierbar sein wird, hat man einen Appell formuliert, der dringend dazu rät, auf alle nicht zwingend notwendige Reisen auch in Skigebiete abzusehen.
Böller-Verbot zu Silvester
Ein generelles Verkaufs- und Böllerverbot soll es zwar nicht geben, dafür aber ein Verbot für öffentliche Plätze und belebte Straßen sowie für öffentlich veranstaltete Feuerwerke. Definiert werden sollen diese von den Kommunen selbst. Hierbei ginge es vor allem darum, Menschenansammlungen möglichst zu vermeiden.
Mecklenburg-Vorpommern liegt nur knapp unterhalb des Inzidenzwertes von 50.
Zudem melden die Gesundheitsämter eine problematische Entwicklung: Es treten verstärkt Infektionen bei über 80-Jährigen auf, weshalb besondere Rücksicht auf ältere und chronisch Kranke genommen werden soll. Schutzregeln in den Einrichtungen sollen zudem neu überprüft werden, ohne jedoch Besuchsregeln weiter einzuschränken
Außerdem gibt es immer mehr Infektionen im Privatbereich - unabhängig von Feiern, sondern durch allgemeines Beisammensein. Deshalb sollte auch darauf in den nächsten Wochen möglichst verzichtet werden.
Mit Blick auf die morgige Konferenz mit der Bundeskanzlerin wurde in den letzten Tagen ein Vorschlag in Zusammenarbeit mit den Ländern erarbeitet. Für Mecklenburg-Vorpommern will Ministerpräsidentin Manuela Schwesig folgendes:
Die Novembermaßnahmen zeigen zwar Wirkung, die Zahlen sinken aber nicht merkbar. Deshalb wäre eine Verlängerung bis zum 20. Dezember sinnvoll. Für Weihnachten und Neujahr soll es dann gelockerte Regeln geben.
Sollte der Wert weit unter 50 fallen, soll es zudem möglich sein, weitere Lockerungen zu genehmigen. Daran ist aber zur Zeit nicht zu denken.
Kitas und Schulen sollen weiter offen bleiben, da sie keine Infektionstreiber sind. Eine Maskenpflicht soll so lange wie möglich verhindert werden. Auch Präsenzunterricht soll erhalten bleiben und nicht durch geteilte Klassen oder Digitalunterricht ersetzt werden. Dazu sind aber auch mehr Schnelltests nötig. Weitere Einschränkungen für den Schulbereich will Mecklenburg-Vorpommern nicht mittragen.
Im Anschluss an die Bund-Länder-Beratungen und das Pressestatement der Bundeskanzlerin, gab auch Ministerpräsidentin Manuela Schwesig ein Statement ab. Schon vorab hatte Schwesig betont, dass sie für weitere Einschränkungen momentan keine Notwendigkeit sieht und bestätigte dies am Abend auch noch einmal.
Den beschlossenen Wellenbrecher-Lockdown im November sieht Schwesig als ersten Erfolg, da sich das Infektionsgeschehen verlangsamt. In MV gibt es momentan 41,2 Fälle auf 100.000 Einwohner - ganz im Gegenteil zum Rest Deutschlands wo die Werte weit über 100 liegen.
Deshalb habe man sich entschieden, diese Woche die Maßnahmen weiter zu beobachten. Schwesig hält eine Planungssicherheit für Weihnachten besonders wichtig.
Wichtig ist außerdem, dass Schulen und Kitas weiterhin - auch ohne eine Maskenpflicht - geöffnet bleiben. Bestätigt aber, dass es in Hotspots durchaus notwendig ist, weitere Maßnahmen zu treffen.
FFP2-Masken sollen auch in Mecklenburg-Vorpommern zu einem niedrigen
Auf jeden Kontakt, der nicht notwendig ist, soll verzichtet werden - auch innerhalb der Familie. Das gilt vor allem auch für private Feiern.
Wie es dann im Dezember und im Januar weitergeht, hängt von den Zahlen nächste Woche ab.
Einigkeit herrschte heute lediglich darüber, dass es noch zu früh ist, weitere Entscheidungen zu treffen. Deswegen werden Bundeskanzlerin und die Minister der Länder am 25. November 2020 erneut zusammentreffen, um weitere Schritte zu beraten. Da soll es auch um die Weihnachtszeit und den Jahreswechsel gehen. Eine erfreuliche Nachricht: Das exponentielle Wachstum der Infektionen verlangsamt sich.
Auch wenn Bundeskanzlerin Merkel sich stark für schärfere Kontaktbeschränkungen eingesetzt hat, wird diese Entscheidung auf die nächste Beratung verschoben.
Ansonsten ist man sich aber einig, dass alle Kontakte auf ein Minimum zu beschränken sind. Es wird angeraten, auf jegliche Formen privater Feiern zu verzichten und die Kontakte auf einen weiteren Hausstand zu beschränken.
Schulen und Betreuungseinrichtungen sollen weiterhin geöffnet bleiben. Hier gäbe es neue Empfehlungen der Leopoldina, die von den einzigen Bundesländern nun zu Rate gezogen werden sollen.
Menschen, die gesundheitlich gefährdet sind, sollen wöchentlich besonders sichere FFP-Masken zur Verfügung gestellt bekommen - mit einer geringen Selbstbeteiligung. Die soll ab Dezember gelten.
Laut Antenne MV Informationen wird es ab Montag dem 02. November bis Ende November einen Lockdown-light geben. Folgende Maßnahmen gelten dann in ganz Deutschland, um im November die bisher stark gestiegenen Infektionszahlen zu verlangsamen.
Geöffnet bleiben hingegen der Einzel- und Großhandel unter Auflagen für eine maximale Kundenanzahl (ein Kunde pro 25qm) und auch Schulen und Kindergärten.
An Betriebe, Selbstständige, Theater, Unternehmen etc. die durch Zwangsschließungen Umsatzausfälle erleiden, werden Entschädigungen in Höhe von bis zu 75% des Umsatzes ausgezahlt - Berechnet werden diese Zahlungen Anhand des Umsatzes aus dem November 2019.
Außerdem wird dazu aufgefordert, Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren und ein sicheres Arbeit durch zum Beispiel Homeoffice zu garantieren.
In zwei Wochen wird neu über die Maßnahmen beraten, Ministerpräsidentin Manuela Schwesig machte bereits im Vorhinein klar: "Alles, worauf wir im November jetzt verzichten, garantiert uns, dass wir dann Weihnachten in Familie sein können."
Die Landesregierung verzichtet weiterhin auf eine landesweite Mund-Nasen-Schutz-Pflicht im Unterricht. Vielmehr sollen Landkreise oder kreisfreie Städte in Abhängigkeit zum Infektionsgeschehen abwägen, ob das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ab Klassenstufe 5 notwendig wird. Das kann entschieden werden, wenn:
Die Corona-Ampel soll bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie ein vergleichbares Vorgehen ermöglichen. Sie gilt nun für Landkreise und kreisfreie Städte in Mecklenburg-Vorpommer, in denen die Zahl der Neuinfektionen besonders stark angestiegen ist.
Personen, die aus innerdeutschen Risikogebieten kommen, müssen bei der Einreise nach Mecklenburg-Vorpommern nicht mehr in Quarantäne, sofern sie keine Symptome haben. Zeigt man allerdings Symptome, muss man sich in Quarantäne begeben und kann erst durch ein negatives Testergebnis die Quarantäne verkürzen.
Auch Personen, die ein wichtiges Ehrenamt ausüben, sowie Sportler und Übernachtungstouristen dürfen ohne Testung einreisen.
Auch Ministerpräsidentin Schwesig begrüßte das neue Ampelsystem, auf das sich alle geeinigt haben: Grün ist diese bis 10 Neuinfektionen auf 100.00 Einwohner innerhalb von sieben Tagen, gelb bis 35 Einwohner, orange bei 35 bis 50 Einwohnern und rot ab 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Dementsprechend werden dann die Corona-Maßnahmen verstärkt oder eben auch nicht.
Außerdem wird darüber nachgedacht, die Länge der Quarantänepflicht bei Einreisen aus einem Risikogebiet neu zu verhandeln.
Schwesig betonte aber auch noch mal das Festhalten an den bereits bestehenden Beherbergungsverboten. Demzufolge ändert sich für Mecklenburg-Vorpommern erst einmal nichts, so lange die Zahlen im Land nicht weiter dramatisch steigen.
Um 14 Uhr begannen die Länderchefs mit Kanzlerin Angela Merkel ihre Beratungen über schärfere Corona-Maßnahmen. Erst am frühen Abend sickerten erste Ergebnisse durch.
Gegen 22:15 Uhr trat die Bundeskanzlerin dann vor die Presse und stellt die Ergebnisse vor. Der Herbst und die Verlagerung des Lebens nach Innen würde die Bundesländer vor neue Herausforderungen stellen. Die Kontrolle über die Infektionsgeschehen stehe dabei an erster Stelle.
Zudem wolle man 10 Tage warten, wie sich die Infektionen entwickeln und dann erneut beraten.
Zum Stichwort Beherbergungsverbot soll erst nach den Herbstferien beraten werden. Somit gilt für Mecklenburg-Vorpommern weiterhin das Beherbunsgverbot für Personen aus Risikogebieten. Da die letzten Ferien am 8. November 2020 enden, wird darüber erst dann erneut beraten.
Außerdem rief die Kanzlerin erneut dazu auf, die bestehenden Regeln und Maßnahmen einzuhalten.
Danach gab auch Ministerpräsidentin Manuela Schwesig ein Statement ab.
Nachdem es in den letzten Tagen viel Verwirrung um das Thema Besuch der Kernfamilie gab, hat das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit nun mit einer Allgemeinverfügung für Klarheit gesorgt.
Demzufolge ist auch ein Besuch der Kernfamilie ohne vorherigen Coronatest und anschließende Quarantäne möglich.
Mehr dazu HIER
Schlechte Nachrichten für alle, die eine Reise nach Berlin geplant haben oder für alle Berliner, die ihre Herbstferien in Mecklenburg-Vorpommern verbringen wollten: Nun wurde ganz Berlin zum Risikogebiet erklärt, weil die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage auf 52,8 gestiegen war. Das bedeutet, dass eine Einreise nach MV auf Grund der strengen Bestimmungen nicht möglich sein wird, da für Besucher aus Corona-Hotspots mit mehr als 50 Neuinfektionen strenge Regeln gelten:
Das bedeutet für den Tourismus im Land ein erneuter derber Verlust, da Touristen aus Berlin 15 Prozent der Gäste ausmachen.
Wer in Berlin arbeitet, muss allerdings keine Sorgen haben. Pendler und Beschäftigte im Transportwesen können ihrer Arbeit weiterhin nachgehen und sind von der 14-tägigen Quarantäne ausgeschlossen. Touristische Ausflüge nach Berlin sind zwar nicht verboten, allerdings muss man sich danach definitiv in Quarantäne begeben.
Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Länder haben heute über das weitere Vorgehen in der Corona-Krise beraten. Im Anschluss daran gab Ministerpräsidentin Manuela Schwesig bekannt, auf welche Corona-Maßnahmen man sich für Mecklenburg-Vorpommern geeinigt hat.
In unserem Land soll erst einmal nichts weiter verschärft, aber auch nichts mehr gelockert werden. Weiterhin wird sich konsequent an das Ampelsystem gehalten.
In Bezug auf die Falschangaben bei Restaurantbesuchen hat man sich auch in MV darauf geeinigt, ein Bußgeld von 50 Euro zu verhängen. Wie eine Kontrolle und eine Ausstellung dieses Bußgeldes genau umgesetzt werden soll, wird in den kommenden Tagen beraten.
Zudem wurde noch einmal hingewiesen, eine Grippeschutzimpfung in Anspruch zu nehmen.
In Schwerin hat das Kabinett erneut gemeinsam mit Vertretern von Gewerkschaften, Wirtschaft, Kommunen und Sozialverbänden zur Corona Situation beraten. Dabei ging es vor allem darum, wie man gesundheitlich und wirtschaftlich gut durch den Herbst und Winter kommt.
In den letzten sieben Tagen gab es in MV 51 neue Corona-Infektionen. Die Zahlen steigen seit drei Wochen an und nun erkranken vor allem jüngere Menschen. Die Infektionen an der Hundertwasser-Schule in Rostock zeigen aber, dass das lokale Corona-Krisenmanagement gut funktioniert und nicht sofort wieder alles geschlossen werden muss.
Im Vergleich zu anderen Bundesländern und Ländern hat MV ein moderates Infektionsgeschehen. Im Herbst und im Winter, wenn sich das gesellschaftliche Leben mehr nach drinnen verlegt, werden auch die Infektionsgefahren steigen. Deswegen wurde ein 10 Punkte Programm erarbeitet, dieses beinhaltet zum Beispiel
das Beachten der AHA-Regeln - Abstand, Hygiene und Alltagsmaske. dem Hinweis an ältere Personen und Menschen mit Vorerkrankungen sich gegen Grippe impfen zu lassen. die Weiterführung von Testkonzepten bei Hausärzten und mobilen Testzentren oder erste Vorbereitungen (Logistik etc.) für Corona-Impfungen, wenn es diesen dann gibt. Aber auch ein Pilotverfahren zum Fiebermessen in Kitas und Schulen soll gestartet werden. Das soll aber auf freiwilliger Basis sein.
Zudem hat man sich auf ein Winterwirtschaftsprogramm verständigt. 100 Millionen Euro aus dem MV- Schutzfonds sollen zusätzlich zur Verfügung gestellt werden, um für eine weitere Absicherung der einzelnen Wirtschaftszweige zu sorgen. Diese werden über den Nachtragshaushalt beigesteuert. a
Außerdem soll ein Zukunftsrat Mecklenburg-Vorpommern einberufen werden, in dem darüber gesprochen wird, wo das Land bis zum Jahr 2030 stehen soll und kann.
Die Corona-Zahlen sind weiterhin stabil, so Ministerpräsidentin Manuela Schwesig bei der heutigen Landespressekonferenz.
Deshalb ist es möglich, dass Profisportspiele ab sofort mehr als 1.000 Zuschauer begrüßen dürfen. Bis zum Ende des Jahres soll es dazu eine Testphase geben.
Der F.C. Hansa Rostock darf währenddessen wieder vor 7.500 Zuschauern spielen. Es gibt allerdings ausschließlich personalisierte Karten und Maßnahmen zur Einhaltung des Mindestabstandes sind einzuhalten. Stehplatzkarten und Alkoholausschank sind ebenfalls untersagt. Zudem dürfen auch keine Gästefans dabei sein.
Für die Rostock Seawolves und den HC Empor Rostock bedeutet das, dass sie ab sofort vor 1.450 Zuschauern spielen dürfen. Eine Maskenpflicht wird es wohl nicht geben, da hier für ausreichend Abstand gesorgt werden kann.
Der SSC Palmberg Schwerin hat sich hingegen für das Konzept "mehr Zuschauer, weniger Abstand" entschieden, weshalb hier eine Maskenpflicht herrscht.
Wie der Kartenverkauf bei den Hallenspielen geregelt werden soll, ist bisher nicht bekannt.
Für Mecklenburg-Vorpommern bleibt alles so, wie bereits anfangs der Woche beschlossen. Das gilt auch für Familienfeiern, wo die Grenze bei 50 bzw. 75 Personen liegt. Es wird also keine weiteren Einschränkungen geben.
Zum Reiseverkehr mahnte auch Ministerpräsidentin Schwesig noch einmal: Vor Reisen in Risikogebieten wird abgeraten und gewarnt.
Auch für Mecklenburg-Vorpommern gilt nämlich ab sofort, dass es eine Lohnfortzahlung nicht geben wird, wenn man auf Grund einer Corona-Erkrankung nach einer Reise in ein Risikogebiet nicht arbeiten gehen kann.
Großveranstaltungen bleiben auch in unserem Land bis Ende des Jahres untersagt. Gibt es jedoch konkrete Konzepte, können Ausnahmen zugelassen werden. Das gilt auch weiterhin für Herbst- und Weihnachtsmärkte, allerdings in anderer Form als bisher.
"Rücksicht, Umsicht und Vorsicht" - so die Devise der Kanzlerin. Größere Lockerungen wird es nicht geben. Vielmehr hat man sich mit allen Ländern, ausgenommen Sachsen-Anhalt, auf ein Mindestbußgeld von 50 Euro geeinigt, wenn der Mund-Nasen-Schutz nicht dort getragen wird, wo es vorgeschrieben wird.
Reisende, die aus Risikogebieten zurückkehren, müssen in Quarantäne und es wird mit Nachdruck darauf hingewiesen, dies auch zu tun. Auch hier werden bei Nichtbeachtung empfindliche Bußgelder verhängt. Ab dem 1. Oktober 2020 wird es dann die Möglichkeit, ab dem 5. Tag einen Coronatest zu machen, um vorzeitig die Quarantäne zu verlassen.
Zudem bitten alle Ministerpräsidenten ihre Bürger, auf Reisen in Risikogebiete zu verzichten.
Eine Neuigkeit, die jedoch erst gesetzlich beschlossen werden muss: Es gibt keine Weiterzahlung des Lohns bzw. eine Entschädigung, bei einer Rückkehr aus einem Risikogebiet, wenn dies auch schon bei Reiseantritt ein Risikogebiet war.
In puncto Schulbetrieb wird es keine einheitliche Regelungen geben, außer, dass bestehende Hygienekonzepte beibehalten werden. Allerdings werden die Krankentage für die Eltern auf 5 Tage aufgestockt.
Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung der Hygienemaßnahmen nicht möglich sind, bleiben bis Ende Dezember verboten.
Auch heute traf sich die Landesregierung um Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und dem Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Harry Glawe zu umfassenden Corona-Beratungen. Kurz vor dem Pressestatement gab Manuela Schwesig über Twitter bereits bekannt, dass ab dem 4. September 2020 auch wieder Tagestouristen ins Land reisen dürfen. Begründet wird das damit, dass mit dem Ferienende in allen Bundesländern nun auch wieder weniger Übernachtungsgäste im Land sein werden. Lediglich Besuche aus Risikogebieten bleiben weiterhin untersagt.
Außerdem wurde klar, dass das Tragen von Mund-Nasen-Schutz auch im Einzelhandel Pflicht bleibt. Manuela Schwesig machte jedoch noch einmal deutlich, dass es jetzt darauf ankäme, den heimischen Handel zu unterstützen und wenn möglich auf das Online-Shopping zu verzichten.
Der heimische Handel soll zudem mit einer 300.000 Euro teuren Plakatkampagne unterstützt werden. Pinkfarbene Plakate mit der Aufschrift “EinKauf mit Herz” werden ab sofort im Land zu sehen sein und dazu aufrufen, lokale Geschäfte zu unterstützen.
In Bezug auf Theater und Kinos werde es ein Optionsmodell geben. Heißt, wenn der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, kann durch eine Maskenpflicht im Saal auch darauf verzichtet werden. Allerdings müssen auch diese Konzepte vorher bei den Gesundheitsämtern eingereicht werden.
Ab dem 1. Oktober 2020 soll es auch wieder möglich sein, Märkte abzuhalten. Das würde auch für die Weihnachtsmärkte gelten. Allerdings müssen dafür jeweils eigene Hygienekonzepte aufgestellt werden und die jeweiligen Gesundheitsämter der Kreise entscheiden dann in jedem Fall seperat.
Diskotheken und Clubs dürfen ebenfalls wieder öffnen. Allerdings bleibt das Tanzen untersagt. Und auch hier müssen jeweilige Konzepte vorab genehmigt werden.
Das Corona-Jahr hat die Tourismusbranche vor unfassbare Herausforderungen gestellt.Trotzdem konnte Mecklenburg-Vorpommern in den Monaten Januar bis Juni knapp 2 Millionen Gäste begrüßen und 7.9 Millionen Übernachtungen verzeichnen.
Trotzdem bedeutet das im Vergleich zu 2019 ein Einbruch von -46 Prozent in Bezug auf die Gästezahl und -42 Prozent in Bezug auf die Übernachtungen.
Der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Harry Glawe, dazu: „Die aktuellen Zahlen sind in Mecklenburg-Vorpommern aufgrund der Corona-Pandemie mit keinem Bilanzhalbjahr der vergangenen 30 Jahre und in keinem Segment des Tourismus vergleichbar. Corona hat den Tourismus so hart wie kaum eine andere Wirtschaftsbranche getroffen."
Glawe betonte zwar, dass das langsame Hochfahren des Tourismus ein Erfolg gewesen sei, man aber noch lange nicht über den Berg ist. Dazu beigetragen haben vor allem auch die Soforthilfe verantwortlich, die eine direkte und schnelle Unterstützung für die Unternehmen gewesen sei. Das Gastgewerbe hätte demnach 5.392 Anträge gestellt, an die insgesamt 42 Millionen Euro ausgezahlt wurden.
Trotz erheblicher Einschränkungen der letzten Monate war die Nachfrage nach Urlaub in unserem Land sehr groß. Das ergab zumindest eine Saisonumfrage des Landestourismusverbandes, an der sich rund 500 Unternehmen (darunter Hotels, Anbieter von Ferienwohnungen und Campingplätze) beteiligten. Mit einer Kapazität von 86 Prozent Auslastung waren die teilnehmenden Einrichtungen sehr gut gebucht und teilweise sogar ausgebucht. Bis September werden deshalb seit Juni rund 4 Millionen Menschen Urlaub in Mecklenburg-Vorpommern gemacht haben. Etwas weniger als im Vorjahr, aber trotzdem unter diesen Umständen ein Erfolg.
Mecklenburg-Vorpommern gehört weiterhin zu den nicht so stark betroffenen Gebieten. Trotzdem werden die Corona-Maßnahmen in einigen Punkten wieder verschärft. So gilt als Risikogebiet auch jenes, das vielleicht kurz vor der Abreise keines mehr ist oder kurz vor der Ankunft dort noch eines war. Heißt: Bei der Einreise wird ein Zeitraum von 14 Tagen berücksichtigt.
Zudem wies Ministerpräsidentin Manuela Schwesig noch einmal eindringlich darauf hin, auf Reisen in Risikogebiete zu verzichten.
Innenminister Lorenz Caffier betonte hingegen, dass einige Corona-Bußgelder erhöht werden. Ein Verstoß gegen das Tragen der Masken im ÖPNV und überall dort, wo eine Maskenpflicht herrscht (Einkauf, Arzt, etc.) kostet nun anstatt 25 Euro satte 150 Euro.
Wer hingegen gegen Quarantäne-Auflagen verstößt, muss weiterhin statt 100 Euro nun 500 Euro Bußgeld zahlen.
Die Schulen in Mecklenburg-Vorpommern haben noch nicht mal eine Woche wieder regulär geöffnet, da werden die ersten wegen Corona-Infektionen schon wieder geschlossen.
Dazu zählen das Goethe-Gymnasium in Ludwigslust (Landkreis Ludwigslust-Parchim) und die Ostsee-Grundschule in Graal-Müritz (Landkreis Rostock).
An der Schule in Ludwigslust ist eine Lehrerin infiziert, an der Schule in Graal-Müritz ein Schüler.
HIER geht es zum Merkblatt für die betreffenden Eltern.
Auch wenn Mecklenburg-Vorpommern das Bundesland mit den wenigsten Infektionen ist, müsse man weiter vorsichtig sein. Vor allem, weil weltweit und auch in unserem Land die Infektionen wieder ansteigen.
Noch gäbe es in MV allerdings keine zweite Welle, da die Gesundheitsämter bei einzeln auftretenden Infektionshotspots schnell reagiert haben.
Vor allem gibt es aber vier Risikobereiche, die Corona-Infektionen begünstigen und auf die man sich konzentrieren will.
Rückkehrer von Auslandsreisen (sollten vermieden werden)
Familienfeiern (bleiben beschränkt auf 75 Teilnehmer)
religiöse Feste
Arbeitsbereiche mit zu engen Kontakten
Das Konzept “Schule unter Pandemie-Bedingungen” soll allerdings beibehalten werden. Abstand, Hygiene und Masken spielen hierbei eine große Rolle. Um täglichen Unterricht anbieten zu können, muss in gewissen Teilen aber auf Abstand verzichtet und soll nun durch eine Maskenpflicht in den weiterführenden Schulen ergänzt werden. Das gilt ab dem 5. August 2020. Die Maskenpflicht gilt für alle, die sich in der Schule oder auf dem Gelände bewegen, jedoch nicht in den Räumen bzw. in den definierten Gruppen.
Auf dem Weg zu den Haltestellen gilt ein Gebot. Heißt, die Schüler werden angehalten auch dort einen Mundschutz zu tragen. Wie es in den Bussen aussieht, die besonders voll sind, sollen in den nächsten Tagen Lösungen besprochen werden.
Personen, die in der Schule arbeiten, nicht nur Lehrkräfte, sondern auch Sekretärinnen etc., können sich alle zwei Wochen testen lassen.
Weitere Lockerungen soll es vorerst nicht geben. Am 25. August 2020 soll erneut beraten werden. Heißt: Bis dahin bleibt auch der Tagestourismus in MV untersagt.
Momentan befinden sich 400.000 Touristen in Mecklenburg-Vorpommern. Trotzdem sind die Infektionszahlen im Land weiterhin gering genug, um mit dem Konzept “sicheren Tourismus” weiterzumachen.
Allerdings darf das Coronavirus weiterhin nicht unterschätzt werden. Reiserückkehrer aus Risikogebieten (dazu zählen momentan 130 Gebiete) müssen 14 Tage in Quarantäne. Nur durch zwei negative Corona-Tests innerhalb von 5 bis 7 Tagen kann diese Quarantäne vorher aufgehoben werden. Die Kosten für die Tests sollen vom Land übernommen werden. Allerdings hängt diese Regelung noch von der Entscheidung des Bundes ab. Die Quarantäne-Verordnung gilt ab Donnerstag.
Manuela Schwesig appelliert allerdings an die Bürger und Bürgerinnen, genau zu überlegen, ob Auslandsreisen gerade notwendig sind oder nicht. Vor allem unter dem Aspekt, dass Gebiete, die gerade nicht zu den Risikogebieten gehören, schnell zu einem werden können.
Zudem beginnt Mecklenburg-Vorpommern als erste Bundesland mit einem Regelbetrieb der Schulen. Das betrifft 13.000 Lehrer und über 150.000 Schüler. Sollten Kinder aus einem Risikogebiet aus dem urlaub zurückkommen, müssen diese vorab 14 Tage in Quarantäne.
Die Gesundheitsexperten haben auch heute noch einmal betont, dass es weiterhin wichtig ist, die Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten. Nur dadurch ist es gelungen, eine Basis für weitere Lockerungen zu schaffen.
Kontaktbeschränkungen werden am 10. Juli 2020 auslaufen und nicht verlängert. Trotzdem wird empfohlen, Kontakte so gering wie möglich zu halten.
Abstandsregeln müssen hingegen weiter eingehalten werden - besonders im öffentlichen Raum.
Mund-Nasen-Schutz-Pflicht gilt weiterhin in öffentlichen Räumen wie der Bahn, beim Einkauf oder beim Arzt. Allerdings sieht man die Probleme im Einzelhandel und so wird beraten, wie in Bereichen des Einzelhandels die Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung gelockert oder aufgehoben werden kann.
Alle Sportarten dürfen wieder ohne Kontaktbeschränkungen trainieren und zudem soll es wieder möglich sein, Zuschauer dabei zu haben. In Bezug auf die Zuschaueranzahl gelten die Regeln für die Veranstaltungen (200 Innen, 500 Außen).
Auch Messen dürfen mit entsprechenden Hygienekonzepten wieder stattfinden.
Im Hinblick auf den Tagestourismus wird es keine Lockerungen geben. Allerdings darf es ab dem 10. Juli wieder Busreisen, auch als Tagesausflug, geben. Hier entfallen dann auch die Abstandsgebote.
Teilnehmerzahlen für Veranstaltungen dürfen im Innenbereich auf 200, im Außenbereich auf 400 erhöht werden. Darüber hinaus soll es mit entsprechenden Konzepten aber auch Ausnahmen geben - für Innenbereiche kann die Teilnehmerzahl dann auf 500, im Außenbereich auf bis zu 1000 erhöht werden.
Das ermöglicht, dass auch Floh- und andere Handelsmärkte wieder öffnen können.
Diskotheken und Clubs bleiben geschlossen. Die Sperrstunde in der Gastronomie wird jedoch auf 2 Uhr verlängert. Zudem muss man an Eisdielen und Imbiss-Ständen nicht mehr 50 Meter weiter weg gehen, um seinen Snack zu essen.
Ab dem 1. August soll in Schulen, Kitas, Horten und Krippen wieder Regelbetrieb gelten. Ministerpräsidentin Schwesig dazu: "Dafür setzen wir stärker auf Testungen bei Lehrern und Schülern". Tritt eine Coronainfektion auf, wird durchgetestet. Dabei werden die Kosten von den Krankenkassen übernommen. Zudem kann sich das (Lehr-)Personal bis zu den Herbstferien freiwillig testen, auch ohne Symptome. In den Kitas darf es zudem wieder die offenen Konzepte geben, weil man sich zusätzlich auch auf stichprobenartige Testungen geeinigt hat.
Auch in Pflegeeinrichtungen darf wieder ohne vorige Anmeldung jeden Tag - auch am Wochenende - Besuch gestattet werden, mindestens 4 Stunden am Tag.
All diese Neuerungen treten am 10. Juli 2020 in Kraft.
Ministerpräsidentin Manuela Schwesig gab bekannt, dass Mecklenburg-Vorpommern als erstes Bundesland eine Neustart-Prämie für Kurzarbeiter bereitstellt. Die Prämie, für die insgesamt 25 Millionen Euro eingeplant sind, wurde vom sogenannten Zukunftsbündnis MV beschlossen und soll knapp 200.000 Beschäftigte in Kurzarbeit wieder zum Kauf bewegen.
Maximal insgesamt 700 Euro werden monatlich steuerfrei ausgegeben. Für den zweiten und dritten Monat Kurzarbeit je 300 Euro und für den vierten, fünften und sechsten Monat je 100 Euro. Das Geld soll nach der Kurzarbeit als Bonus über den Arbeitgeber ausgezahlt werden.
Bis zum 10. Juli 2020 gelten noch die neuen Kontaktbeschränkungen. Heißt:
Beschäftigte in der ambulanten und stationären Altenpflege im Land haben vor allem in der Coronakrise Großes geleistet. Das soll nun mit einem Pflegebonus belohnt und weiterer Wertschätzung in der Zukunft belohnt werden.
Noch diesen Sommer erhalten Pflegekräfte in Mecklenburg-Vorpommern deshalb einen Bonus von 1500 Euro. Auszubildende in diesem Bereich erhalten 900 Euro.
Im Detail gilt dieser Bonus für:
Sozialministerin Drese außerdem: "Doch auch weitere Beschäftigte, die in der Pflege und Betreuung der Pflegebedürftigen in der Einrichtung mitarbeiten, wie etwa Beschäftigte aus der Verwaltung, Haustechnik oder Küche erhalten den Pflegebonus. Hier erhöhen wir die Pflegeprämie von 667 auf 1.000 Euro.“
Dabei wird der vom Bund vorgesehene Bonus vom Land aus dem Sozialfonds aufgestockt. 12,4 Millionen Euro werden dafür vom Land für die 27.000 Beschäftigte im Pflegesektor aufgewendet.
Nachdem diese Entscheidung diese Woche schon auf Bundeseben gefallen war, gilt dies nun auch für Mecklenburg-Vorpommern: Touristen aus dem europäischen Ausland dürfen wieder nach MV einreisen, sofern sie nicht aus einem Risikogebiet (zum Beispiel Schweden) kommen. Und auch hier ist es nicht möglich, als Tagestourist einzureisen. Es muss also mindestens eine Übernachtung nachgewiesen werden können.
Der MV-Plan kann weiter fortgesetzt werden. Das bestätigte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute im Anschluss an die Beratungen des Kabinetts.
Dazu gehören jetzt weitere Lockerungen - die Kontaktsperre bleibt in ihrer aktuellen Form jedoch bis zum 29. Juni bestehen.
Kultur und Freizeit
Theater und Konzerthäuser können bereits zum Wochenende wieder öffnen. Für den Freizeit- und Breitensport soll es nun wieder Wettkämpfe ohne Zuschauer geben. Hallen- und Spaßbäder und Freizeitparks dürfen ebenfalls wieder geöffnet werden - allerdings erst ab dem 15. Juni.
Familien
Sechs Stunden Hortbetreuung pro Tag soll in den Ferien (ab 22. Juni 2020) wieder möglich sein. Zudem können Eltern, die dann mehr Betreuung brauchen, eine Aufstockung auf zehn Stunden beantragen, die nicht bezahlt werden muss, sondern vom Land übernommen wird. Das betrifft vor allem Eltern, die in den Sommerferien arbeiten müssen.
In Pflegeheimen dürfen künftig pro Woche zwei Personen für eine Stunde oder eine Person an mindestens zwei Tagen zu Besuch kommen
Gastronomie und Tourismus
Ab dem 15. Juni fällt in Mecklenburg-Vorpommern die 60 Prozent-Regel für Hotels, Campingplätze und Co. Tagestourismus bleibt aber weiterhin untersagt. Für die Gastronomie heißt es, dass Bars und Kneipen ebenfalls bis 0 Uhr öffnen dürfen. Das gilt auch für Restaurants. Auch Spielotheken dürfen nun wieder öffnen. Diskotheken und Clubs müssen jedoch weiterhin geschlossen bleiben.
Veranstaltungen
Veranstaltungen in Innenräumen werden nun für bis zu 100 Personen zugelassen. Im Freien sind jetzt bis zu 300 Personen möglich. Für Familienfeiern wurde die Teilnehmerzahl auf 50 erhöht.
Am späten Abend des 2. Juni 2020 beschloss die Bundesregierung ein umfangreiches Konjunktur- und Zukunftspaket, das die Folgen der Corona-Pandemie abfedern soll. Es hat ein Gesamtvolumen von 130 Milliarden Euro und listet 57 Maßnahmen auf. Dazu gehören zum Beispiel:
Heute wurde die Corona-Verordnung in folgenden Punkten aktualisiert. Das betrifft die Kontaktsperre, die bis zum 29. Juni 2020 verlängert wird und das Treffen von bis zu 10 Personen im öffentlichen Raum. Bestehen bleibt aber das Verbot von Partys in der Öffentlichkeit.
Zudem soll die Anmeldung von Veranstaltungen von bis zu 75 Personen erleichtert werden. Es gibt jetzt nur noch eine Anzeigepflicht bei den Städten und Kommunen.
Hinzu kommt die Öffnung von Schwimm- und Spaßbädern zum 8. Juni 2020. Erst einmal nur für den Vereinssport, für Kurse und den Schulsport.
Nach dem 8. Juni wird dann zudem im Hinblick auf das Verstreichen der 14 Tage nach dem ersten Besucherzustrom über weitere Lockerungen beraten.
Auch in Bezug auf die Schulen gab es von Bildungsministerin Martin weitere Nachrichten im Hinblick auf die Schulen. Nach den Ferien soll es, wie uns Frau Martin bereits im Interview verriet, zu einem verlässlichen Unterricht für alle Schüler kommen. Im Hinblick auf das neue Schuljahr wird darüber nachgedacht, den Sicherheitsabstand von 1,5 Metern aufzuheben und vielmehr über feste kleinere Gruppen und zeitversetzten Unterricht nachzudenken.
In den letzten Tagen vor den Ferien wird zudem die 15er-Regel aufgehoben. Je nach Raumgröße können also auch mehrere Schüler in einem Raum sein.
In den Ferien wird es zudem einen Hort, aber auch Ferienlager geben können.
Das bestätigte Bundesaußenminister Heiko Mass heute in einem Pressestatement. Die Aufhebung gilt demnach für 30 europäische Staaten, immer aber auch in Abhängigkeit von der Entwicklung der Coronainfektionen. Ab dem 15. Juni wird es dann individuelle Reisehinweise geben, die über die jeweiligen Risiken der Länder informieren. Maas dazu: "Wir haben es uns mit dieser Entscheidung nicht einfach gemacht. Reisewarnungen sind keine Reiseverbote und Reisehinweise sind keine Reiseeinladungen."
Heißt: Man appelliere auch an die Vernunft jedes Einzelnen weiterhin von unnötigen Reisen in schwerer betroffene Länder wie zum Beispiel Großbritannien abzusehen.
Eine endgültige Entscheidung dazu wird aber erst in den nächsten zwei Wochen vom Kabinett getroffen.
Seit gestern sind ca. 200.000 Urlauber nach Mecklenburg-Vorpommern eingereist, über Pfingsten sollen bis zu 150.000 Urlauber hinzukommen. Deshalb wird am erst am 9. Juni über weitere Lockerungen beraten, da man bisher nicht absehen kann, wie sich der Urlauberzustrom auf die guten Zahlen in MV auswirkt. Die einzelnen Tourismusbereiche hätten sich aber Caffier nach sehr gut auf die Umstände eingerichtet.
Weiterhin betonte Caffier, dass es bundesweit eine einheitliche Regelung zu allgemeinen Maßnahmen geben müsse. Heißt also das Umgehen mit bestehenden Hygienemaßnahmen. Auch dazu wird in folgenden Tagen weiter beraten.
In Bezug auf die Regelung zur Belegung der Hotels will man auf den Gerichtsentscheid warten und dann eventuelle Änderungen vornehmen. Wenn das Gericht diese Entscheidung nicht kippt, wird es aber erst nach Ablauf der zwei Wochen eine weitere Beratung dazu geben.
„Jede Lockerung ist immer ein Stückchen mehr in Richtung einer größeren gesellschaftlichen Teilhabe im Leben jedes Einzelnen. Der Besuch von Kinos oder Freibädern zählen hierzu. Wir gehen mit den Lockerungen in eine Normalität unter sich verändernden Voraussetzungen. Für alle beschlossenen Maßnahmen gelten entsprechende Hygienebestimmungen und Abstandsregelungen, die unbedingt eingehalten und auch umgesetzt werden müssen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe am Dienstag im Rahmen der Landespressekonferenz.
Somit dürfen sich Inhaber eben genannter Einrichtungen nun ebenfalls auf eine schrittweise Öffnung einstellen.
Für Kinos gelten zum Beispiel folgende Regelungen, die vorab für jedes Kino in einem Hygienekonzept dem Gesundheitsamt vorgelegt werden müssen
Reisende aus dem europäischen Ausland können ab dem 25. Mai ebenfalls wieder ins Land reisen - hier natürlich in Abhängigkeit von eventuell geltenden Reisebeschränkungen im jeweiligen Land.
Aber auch die Rehakliniken in unserem Land können ab dem 25. Mai nach und nach wieder öffnen. Hier wird es eine schrittweise Öffnung bis zum 16. August geben, die sich in folgende Risikostufen unterteilt:
Stufe 1: Mutter-Vater-Kind-Einrichtungen, Einrichtungen der Abhängigkeitsrehabilitation und -prävention sowie Psychosomatik und Tageskliniken (zum Beispiel: AWO SANO MuKi-Kurklinik Baabe; Ostseeklinik Boltenhagen; Lübstorf, AHG Klinik Schweriner See).
Stufe 2: Kliniken mit dem Leistungsprofil Anschlussheilbehandlungen (AHB) und Therapien in verschiedenen medizinischen Fachbereichen wie z. B. Onkologie, Kardiologie sowie geriatrische Rehabilitation (zum Beispiel Bethesda-Klinik Neubrandenburg; Tessin Fachklinik für geriatrische Rehabilitation; Ückeritz Reha Klinik Ostseeblick).
Stufe 3: Einrichtungen, welche teilweise als Krankenhaus und teilweise als Reha-Einrichtung geführt werden. An diesen Kliniken wird der höhere krankenhaushygienische Maßstab für Krankenhäuser angelegt (zum Beispiel GreifswaldBDH-Klinik; MediClin Reha-Zentrum Plau am See; WaldeckFachklinik Waldeck).
Abhängig von der Risikostufe verteilt sich dann auch die Kapazität der Auslastung in den einzelnen Einrichtungen:
Phase 1 (25.05.2020 bis 14.06.2020) max. Auslastung in Prozent: Stufe 1 - 60 %; Stufe 2 - 60 %; Stufe 3 - 90 %
Phase 2 (15.06.2020 bis 05.07.2020) max. Auslastung in Prozent: Stufe 1 - 80 %; Stufe 2 - 70 %; Stufe 3 - 90 %
Phase 3 (06.07.2020 bis 26.07.2020) max. Auslastung in Prozent: Stufe 1 - 100 %; Stufe 2 - 80 %; Stufe 3 - 90 %
Phase 4 (27.07.2020 bis 16.08.2020) max. Auslastung in Prozent: Stufe 1 - 100 %; Stufe 2 - 100 %; Stufe 3 - 100%
Familienfeiern dürfen in eigenen privaten Räumen mit bis zu 30 Personen stattfinden. Dadurch wird es auch möglich sein, Einschulungen zu feiern. Auch in Gaststätten sind Familienferien möglich, so lange sie in einem abgetrennten Raum realisiert werden können. Gäste dieser Familienfeiern müssen in einer Liste festgehalten werden. Familie ist in diesem Sinne als erweiterte Familie zu verstehen, aber auch Freunde dürften laut Glawe eingeladen werden, so lange die 30-Personen-Grenze nicht überschritten wird.
In Bezug auf die sportlichen Bereiche des Lebens gibt es ebenfalls weitere Neuerungen:
Sportliche Aktivitäten in geschlossenen Räumen erfordern einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern (wo möglich - beim Paartanz zum Beispiel ergibt das natürlich keinen Sinn), Einlassbeschränkungen, Umkleide- sowie Dusch- und Waschräume müssen geschlossen bleiben
Spiel- und Wettkampfbetrieb kann ab dem 25. Mai ebenfalls wieder erlaubt werden. Allerdings weiterhin ohne Zuschauer.
Heute beriet die Landesregierung mit Vertretern der Kommunen, der Sozialverbände, der Wirtschaft und den Gewerkschaften über das weitere Vorgehen in der Corona-Krise.
Anwesend war auch Lothar Wieler, der Präsident des Robert-Koch-Instituts, der dem Land Mecklenburg-Vorpommern ein gutes Zeugnis ausstellte.
Sozialministerin Drese hatte hingegen gute Nachrichten für den Hort parat: Jugendämter und Träger versuchen, den Hort für die ersten und zweiten Klassen für die ganze Woche anzubieten. Allerdings erst einmal nur für vier Stunden am Tag.
Vom 25. Mai an bis zum Beginn der Sommerferien: Klassen 1 bis 4 an einem Vormittag pro Woche Präsenzunterricht mit anschließender Betreuung im Hort
In den Sommerferien soll auch im Hort ein eingeschränkter Regelbetrieb möglich sein, der sich nach den Sommerferien fortsetzen soll.
Ab dem 3. August 2020 (nach den Sommerferien) nach Möglichkeit wieder regulärer Schulbetrieb
nach Pfingsten:
Ministerpräsidentin Manuela Schwesig machte noch einmal klar, dass es das Ziel sein muss, alle Bereiche nach und nach wieder zu öffnen. Immer natürlich in Abhängigkeit zu steigenden oder sinkenden Infektionszahlen.
Der MV-Plan bleibt weiterhin die Grundlage, es soll aber Verbesserungen geben.
Ab dem 25. Mai darf auch der Indoorsporsport zum Beispiel in Fitnessstudios wieder möglich sein. Das gilt auch für Hallensportarten oder für A- und B-Kader. Diese dürfen nun Wettkämpfe wieder veranstalten - ohne Zuschauer natürlich.
Auch für Familienfeiern soll es weitere Lockerungen geben. Hier soll es möglich sein, bis 30 Personen wieder Familienfeiern zu veranstalten - ohne Auflagen. Diese Lockerung gilt erst einmal befristet bis zum 31. August 2020, soll aber auch ab dem 25. Mai gelten.
Harry Glawe, Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, verkündete, dass auch alle Reha-Einrichtungen ab dem 25. Mai wieder öffnen dürfen. Das gilt auch für Mutter-Kind-Kuren.
Auch für Schausteller und Zirkusbetreiber soll es zeitnah Lösungen geben.
Wie es mit der Öffnung von Spielhallen weiter geht, soll zum 15. Juni entschieden werden können.
"Wenn es beim Infektionsgeschehen so günstig weiterläuft, wie wir das in diesen Tagen erleben dürfen, wenn das mit der Disziplin in der Bevölkerung, mit Hygiene, mit Mundschutz, mit Abstandsregeln so weiterläuft, dann können wir uns vorstellen, dass wir ab 15.6. wieder freien Reiseverkehr haben“, so Bundesinnenminister Horst Seehofer heute im Anschluss an die Kabinettssitzung.
Das bedeutet im Detail:
Der Mv Plan zum Thema Kita wurde heute konkretisiert. Für die Eltern und Kinder sollte dieser verbessert und weiterentwickelt werden.
Die Kinder sollen in konstanten Gruppen betreut werden. Ab dem 25. Mai soll es für alle Kinder ein Angebot in der Betreuung geben. Kinder berufstätiger Eltern sollen nun mindestens sechs Stunden am Tag betreut werden können. Sollten Kitas mehr Kapazitäten haben, ist auch eine längere Betreuung pro Tag möglich.
Auch die Gruppengröße wird nicht auf 5 bis 10 Kinder reduziert, sondern die Kinder werden in den Gruppen betreut, in denen sie auch schon vor Corona waren. Es sei denn, sie befinden sich schon länger in der Notbetreuung - dann bleiben diese Gruppen bestehen.
Allerdings gelten auch weiterhin strenge Hygienemaßnahmen.
In Bezug auf die Hortbetreuung soll es zu einem späteren Zeitpunkt eine Entscheidung geben.
Harry Glawe führte heute noch einmal die einzelnen Punkte des MV Plans in Bezug auf den Tourismus aus. Hierbei ging es vor allem auch um diejenigen Touristen, die aus eventuellen Risikogebieten kommen. Auch hier gilt die "50 Erkrankungen auf 100.000 Bewohner"-Regel, die vom Robert Koch-Institut überwacht und zentral erfasst und für die Hotelbetreiber zur Verfügung gestellt wird.
Wie das Verbot einer Einreise geregelt werden wird, soll in der entsprechenden Verordnung festgehalten werden. Letzten Endes müssten aber die Hotelbetreiber selbst darauf achten, dass die Buchungen aus gefährdeten Gebieten dementsprechend gehandhabt, heißt abgelehnt werden müssen. Wer gegen diese Auflagen verstößt, muss mit einem Ordnungsgeld von 500 Euro rechnen.
Besitzer von Ferienwohnungen und -anlagen können bereits ab dem 18. Mai 2020 einreisen und die Vermietung vorbereiten.
Mit der Öffnung am 25. Mai 2020 wird davon ausgegangen, dass 300.000 Betten zur Verfügung gestellt werden können. Ab diesem Zeitpunkt wird drei Wochen lang geschaut, wie sich die Infektionszahlen entwickeln, bevor man sich am 15. Juni zu neuen Beratungen zusammensetzen wird.
Das Kabinett hat heute mehr als zehn Stunden über die Weiterführung des MV Plans beraten. Hierbei ist jedoch immer die aktuelle Lage zu berücksichtigen. Heißt, der Plan ist nicht in Stein gemeißelt, sondern es werden die tagesaktuellen Infektionszahlen berücksichtigt:
1. Phase: Die seit Ostern bereits vorgenommene Lockerungen
2. Phase: Alles das, was ab heute bis zum 18. Mai geöffnet wird. Dazu gehören ab dem 11. Mai nun auch die Fahrschulen.
3. Phase: Ab dem 25. Mai beginnt die entscheidende Phase, weil hier der Tourismus aus anderen Bundesländern beginnt. Bürger aus Corona-Hochrisikogebieten (Kreis Heinsberg, Kreis Greiz) sollen jedoch weiterhin nicht einreisen. Hier gibt es aber kein Verbot und auch keine Strafen. Hotels sollen gegebenenfalls bei eingehenden Buchungen darauf achten
Hinzu kommt, dass ab dem 25. Mai die Betreuung für alle Kinder von mindestens 3,5 Stunden am Tag möglich gemacht werden können. Wenn Kapazitäten da sind, kann die Stundenzahl erhöht werden - vor allem für berufstätige Eltern. Auch hier muss darauf geachtet werden, dass die Gruppen und Betreuer gleich bleiben.
4. Phase: Ab dem 15 Juni
5. Phase: Noch nicht terminiert - erst hier wird über die Öffnung von Bars, Diskotheken, etc. entschieden.
Auch für MV gilt weiterhin die Abstandsregel und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung. Das machte Ministerpräsidentin im Anschluss an die Beratungen mit der Kanzlerin deutlich.
Das Kontaktverbot wird jedoch gelockert, aber bis zum 5. Juni 2020 verlängert. Es ist nun aber möglich, dass sich zwei Haushalte miteinander treffen.
Auch das Besuchsverbot in Pflege- und Altenheimen soll gelockert werden. So soll es möglich sein, eine Kontaktperson festzulegen, die regelmäßig zu Besuch kommen darf.
In Bezug auf die schrittweise weitere Öffnung von Schulen und Kitas soll es morgen lange Beratungen geben.
Es ging wohl heiß her zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel und den einzelnen Regierungschefs. Nach mehrstündigen Beratungen hatte man sich gegen 15:42 Uhr jedoch auf folgende Eckpunkte geeinigt:
Vorab machte die Bundeskanzlerin noch einmal deutlich, dass die täglichen Neuinfektionen merklich sinken und somit das Ziel, das Gesundheitssystem vor Überlastungen zu schützen, erreicht ist. Nur das macht es möglich, dass weitere Lockerungen möglich sind. Es bleiben aber der Mindestabstand und die Maskenpflicht. Zudem muss es "spontan" möglich sein, dass bei steigenden Infektionen wieder Einschränkungen gelten müssen. Dies tritt bei 50 Fällen pro 100.000 Einwohnern in Kraft.
Zudem wird nun auch ein Konzept für Theater und Kinos entwickelt, so dass es auch hier eine Perspektive für eine zeitnahe Aufnahme des Spielbetriebs kommen kann.
Für alle Bereiche gilt die strenge Einhaltung der Hygienemaßnahmen.
Am Donnerstag soll nach der Schalte mit Bundeskanzlerin Angela Merkel am Mittwoch der MV-Plan genauer definiert werden.
Das Ziel soll aber sein, dass in den nächsten Wochen alle Kinder wieder in die Kitas und Schulen gehen können.
Zudem sollen ab nächsten Montag (11. Mai 2020) Museen, Galerien, Gedenkstätten und Ausstellungen wieder öffnen. Auch die Spielplätze und Inneneinrichtungen in Zoos und Tierparks sollen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln geöffnet werden können.
Kosmetik- und Nagelstudios, Fußpflege bzw. allen körpernahen Dienstleistungsbereiche dürfen zudem ab dem 7. Mai 2020 wieder öffnen.
Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe dazu:
Ab Donnerstag wird durchgestartet. Für das Handwerk und den Dienstleistungsbereich haben wir uns auf weitere Öffnungen beziehungsweise Lockerungen verständigt. Nach den Friseuren können nun auch Kosmetikstudios, Massagepraxen, Nagelstudios, Sonnenstudios, Tattoo-Studios, Fußpflege, Physiotherapeuten und Logopäden und ähnliche Unternehmen ihren Betrieb ab Donnerstag fortsetzen. Gleiches gilt für Betriebe des Heilmittelbereiches. Die Hygieneregeln sind vor allem bei Kundenkontakt entsprechend einzuhalten. Ähnlich wie beim Einzelhandel stellen sich viele Dienstleister auf die gestiegenen Anforderungen ein.
Auch für diese Bereiche gilt, dass Kundendaten festgehalten werden müssen, um mögliche Infektionsketten nachverfolgen zu können.
Wie das Sozialministerium gegenüber Antenne MV bestätigte, sollen Kinder ab dem 11. Mai 2020 wieder zu Tagesmüttern und Tagesvätern dürfen.
Ab dem 18. Mai dürfen die Vorschulkinder dann auch wieder in die Kitas des Landes. Somit verläuft auch diese Lockerung nach MV-Plan.
Am Donnerstag sollen dazu die weiteren Schritte im Kabinett in Schwerin besprochen und final beschlossen werden. Landesweit werden rund 4.500 Mädchen und Jungen bei Tagesmüttern und Tagesvätern betreut.
Das bestätigte Sozialministerin Drese auch noch einmal auf einer Pressekonferenz am Dienstag. Die Gruppen dürfen dabei die Anzahl von fünf Kindern nicht überschreiten.
Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, Wirtschaftsminister Harry Glawe und Vertreter der Tourismuswirtschaft haben auf einer Pressekonferenz bekannt gegeben, wie es in den nächsten Tagen und Wochen diesbezüglich mit dem 5-Punkte-Plan weitergehen soll.
14 Tage ist es nun her, dass es die ersten Lockerungen gab. Seither ist die Infektionslage stabil. Das bildet eine gute Grundlage für weitere Lockerungen, die am Donnerstag endgültig aktualisiert und beschlossen werden sollen.
Klar ist aber bereits, dass es für alle Bereiche der Gastronomie und der Hotellerie nun wieder Perspektiven geben soll.
Zum 9. Mai darf die Gatsronomie unter strikten Hygieneauflagen öffnen. Ab dem 18. Mai folgen Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze für Bürger aus Mecklenburg-Vorpommern und zu Pfingsten bzw. zum 25. Mai darf mit einer Auslastung von 60 Prozent für ganz Deutschland geöffnet werden. Dies gilt jedoch erst einmal nur für Hotels. Was andere Ferienanlagen und Ferienwohnungen angeht, steht noch nicht fest. Damit wird jedoch das seit Mitte März geltende Einreiseverbot für Touristen aus anderen Bundesländern aufgehoben.
In Bezug auf Restaurants gelten folgende Regelungen:
Zwischen dem 11. und 18. Mai 2020 soll auch das Mieten von Strandkörben, Fahrrädern oder Booten wieder möglich gemacht werden. Das wird aber die kommenden Tage erst noch beraten.
Ministerpräsidentin Manuela Schwesig trat mit guten Nachrichten vor die Presse:
Die Spielplätze in unserem Land dürfen unter Auflagen ab sofort wieder öffnen. Dies gilt natürlich nur für Outdoor-Spielplätze und unter der Prämisse, dass Eltern so gut es geht darauf achten, dass die Kinder die Abstandsregeln einhalten. Auch für Hygiene-Maßnahmen soll gesorgt werden. Wie die Öffnung der Spielplätze unter diesen Auflagen voran geht und wie sie aussehen kann, wird von den Kommunen jetzt erarbeitet. Deswegen kann es sein, dass nicht gleich ab dem 1. Mai 2020 alle Spielplätze sofort öffnen.
Auch die 800 Quadratmeter-Regel für Geschäfte soll nun aufgehoben werden und bereits am Samstag in Kraft treten können.
Museen dürfen ebenfalls wieder öffnen. Allerdings wird es dazu erst ab nächster Woche Dienstag genaue Informationen geben, da diese sich noch genauer auf einzuhaltende Maßnahmen vorbereiten müssen.
Bei allen kommenden und bereits realisierten Maßnahmen muss immer wieder neu abgewogen werden, betonte die Bundeskanzlerin heute noch einmal. Sollte die Kurve der Infektionen wieder steigen, müsse auch dementsprechend reagiert werden.
Unter Auflagen sollen jedoch Spielplätze sowie Museen, Zoos und Botanische Gärten wieder öffnen können. Hier entscheidet jedes Bundesland für sich, wie diese Lockerungen genau umgesetzt werden.
Über weitere Lockerungen könne erst nach dem 6. Mai 2020 entschieden werden, wenn die ersten 14 Tage nach den größeren Lockerungen verstrichen sind. Erst dann kann über weitere Entscheidungen in Bezug auf Schulen und den Tourismus nachgedacht werden.
Ministerpräsidentin Manuela Schwesig lobt weiterhin die geringen Infektionen des Landes und bezeichnet die momentane Lage als stabil.
In Zukunft soll es mehr Testungen geben, vor allem auch in Alten- und Pflegeheimen. Doch wenn die Bevölkerung weiterhin vernünftig mit den Schutzmaßnahmen umgeht, kann auch weiter über neue Lockerungen gesprochen werden. Daher auch eine stetige Änderung der Verordnungen, die nicht verwirren , sondern nach und nach der Situation angepasst werden sollen.
Am 6. Mai 2020 soll in einer Konferenz mit der Bundeskanzlerin über weitere mögliche Lockerungen beraten werden.
Wirtschaftsminister Harry Glawe betonte, dass am 5. Mai 2020 darüber gesprochen wird, ob Kosmetik- und Nagelstudios ab dem 11. Mai 2020 geöffnet werden können. Das kann eintreten, wenn die Infektionszahlen weiter so niedrig bleiben. Ähnliches gilt auch für die Außenbereiche von Restaurants.
Neu ist zudem, dass ab sofort auch beim Arztbesuch eine Maske getragen werden muss. Auch in Bezug auf Gottesdienste und die Zusammenkünfte verschiedener Glaubensgemeinschaften gibt es Neuerungen. Demnach sind Gottesdienste ab dem 4. Mai 2020 wieder erlaubt, wenn gängige Sicherheits- und Hygienemaßnahmen eingehalten werden (können). Auf einer Fläche von beispielsweise 500 qm sind zudem nur 50 Gläubige zugelassen. Außerdem müssen Listen der Teilnehmer geführt werden, um mögliche Infektionsketten nachvollziehen zu können. Diese Listen müssen jedoch nach vier Wochen vernichtet werden.
Außerdem müssten Verkäufer und Verkäuferinnen im Supermarkt keine Mundmaske mehr tragen, wenn sie hinter einer Plexiglasscheibe sitzen.
Heute hat sich Ministerpräsidentin Manuela Schwesig mit der Tourismusbranche und Wirtschaftsminister Glawe über die Pläne einer möglichen Öffnung von Hotels, Gastronomie und Co. beraten.
Für die Gastronomie soll es eine Senkung der Mehrwertsteuer ab dem 1. Juli 2020 geben.
Der MV-Plan für den Tourismus besteht aus fünf Phasen. Die Bedingung ist jedoch die, dass die Infektionszahlen den Wert 1 weiter nicht überschreiten.
Phase 1: Dauercamper aus dem Land und Menschen mit Zweitwohnsitz dürfen wieder auf ihre Plätze bzw. in ihre Wohnungen. Das gilt ab dem 1. Mai 2020.
Phase 2: Öffnung der Gastronomie
Phase 3: vorsichtiger Start von touristischen Übernachtungen für Menschen aus MV
Phase 4: vorsichtiger Start von touristischen Übernachtungen für Menschen aus anderen Bundesländern
Phase 5: vorsichtiger Start von Tagestourismus/ internationalem Tourismus
Über die Phasen 2 bis 5 und ihren jeweiligen Start wird jedoch erst am 5. Mai 2020 entschieden.
Nachdem Ministerpräsidentin Manuela Schwesig gestern noch betonte, dass eine Maskenpflicht in Supermärkten und im Einzelhandel juristisch nicht zu rechtfertigen ist, kam es heute wieder anders. In einer Pressekonferenz wurde mitgeteilt, dass auch hier nun ab dem 27. April 2020 eine Maskenpflicht gilt. Bei Verstoß dagegen wird ein Bußgeld von 25 Euro fällig und man kann aus dem Geschäft gewiesen werden.
Da jetzt bundesweit häufiger eine Maskenpflicht im Einzelhandel eingeführt wird, bestünde nun auch für Mecklenburg-Vorpommern die juristische Grundlage diese einzuführen. Eine generelle Pflicht zum Tragen im öffentlichen Raum soll es nicht geben. Sondern nur dort, wo der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Jedem ist aber freigestellt, den Mundschutz überall zu tragen.
Es war der Hoffnungsschimmer für unzählige Kinofans im Land: Autokino. Schließlich sitzt man hier in der Regel zu zweit in seinem Auto und Kontakt mit anderen Menschen ist nahezu ausgeschlossen. Doch am 21. April 2020, nachdem viele Veranstalter bereits auf dieses Pferd gesetzt hatten, wurde schließlich bekannt, dass der Betrieb von Autokinos laut § 2, Absatz 4 der Corona-Maßnahmenverordnung nicht betrieben werden dürfen, da sie zu den Anbietern von Freizeitaktivitäten gehören.
Nun ruderten die zuständigen Behörden allerdings zurück. So sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, Harry Glawe am Mittwoch:
„Die Autokinos können öffnen. Rückmeldungen zeigen uns, dass notwendige Auflagen erarbeitet sind."
Wichtig sei dabei vor allem, dass die allgemeinen Hygienevorschriften eingehalten werden (können). Die jeweiligen Veranstalter müssten deshalb eng mit den zuständigen Gesundheitsämtern zusammenarbeiten. Zudem muss es Einlasskontrollen geben, da sich im Auto entweder nur eine Person, eine Person mit EINER nicht im Haushalt lebenden Person oder Personen aus dem selben Haushalt befinden dürfen. Der Verkauf von Speisen darf nur durch einen Lieferservice ans Auto erfolgen. Das Auto darf lediglich für den Gang zur Toilette verlassen werden.
In einer Pressekonferenz teilte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig am 21. April 2020 mit, dass es eine Verschärfung der Mundschutz-Regelung geben wird. Heißt: Wer keine Mundbedeckung (Schal oder Tuch sind auch möglich), darf nicht in Bus und Straßenbahn oder ins Taxi einsteigen.
Bei einem Verstoß wird ein Bußgeld von 25 Euro fällig. In Schulbussen sieht es noch etwas anders aus. Hier können Schüler, die geschäftsfähig sind und keine Mundmaske haben, beim Busfahrer eine solche erwerben. Tun sie das nicht, wird auch für Schüler ab 14 Jahren ein Bußgeld fällig.
Auf die Frage hin, warum es in unserem Bundesland keine Pflicht gibt, beim Einkauf eine Mundbedeckung zu tragen, wurde mitgeteilt, dass auf Grund der doch niedrigen Fallzahlen in Mecklenburg-Vorpommern eine juristische Grundlage dafür nicht gegeben sei bzw. diese Entscheidung immer wieder neu abgewägt werden muss.
Für die Schüler des Landes, die dieses Jahr ihren Abschluss machen, ist nun bald der Tag gekommen, an dem auch sie wieder in Schule müssen. Immer wieder wurde im Zusammenhang damit von einem Hygieneplan gesprochen. Genau dieser ist nun erarbeitet und legt genau fest, wie Lehrer, Schüler und Reinigungskräfte in den einzelnen Schulen vorgehen müssen.
Natürlich wird auch hier noch einmal betont, dass es grundsätzlich erst einmal auch auf die eigene Hygiene ankommt. Heißt: Gründliches Händewaschen von mindestens 20 Sekunden, husten und niesen in die Armbeuge, keine körperlichen Kontakte und ein Mindestabstand von 1,5 Metern. Das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes ist für den Schulweg mit Bus und Bahn sowieso Pflicht, in geschlossenen Räumen wird er zudem empfohlen.
Um den Mindestabstand während des Unterrichts einzuhalten, sollen die Klassen nach Möglichkeit auf 15 Schüler verkleinert werden, sodass die Tische dementsprechend weit auseinander stehen können. Lehrer sollen den Schülern zudem nicht über die Schulter schauen oder sich über die Hefte(r) beugen.
Sportunterricht wird es hingegen nicht geben. Und auch ein Pausen- oder Kioskverkauf darf nicht angeboten werden.
Zudem soll auf regelmäßige Belüftung geachtet werden. In den Pausen sollten die Eingänge zu den Toiletten zudem kontrolliert werden, so dass sich nicht zu viele Schüler gleichzeitig dort aufhalten. Entsprechende Hinweisschilder müssen an den Eingängen angebracht werden. Toilettenräume, Toiletten, Waschbecken und Fußböden sind täglich zu reinigen.
Alle Räume und Oberflächen nach Möglichkeit jeden Tag gereinigt werden. Hierfür ist allerdings kein Einsatz von Desinfektionsmitteln vorgesehen.
Den kompletten Hygieneplan finden Sie HIER
Ab dem 27. April müssen im ÖPNV und in Taxis nun doch Mund-Nasenmasken getragen werden. Das gaben Ministerpräsidentin Manuela Schwesig und Wirtschaftsminister Harry Glawe heute bekannt.
Nachdem gestern der MV-Plan vorgestellt wurde, ging es heute an die Fragen der Umsetzung. Dazu gehörte auch noch einmal die Debatte um eine Mund-Nasenschutz-Pflicht. Das Tragen von diesem wird grundsätzlich dringend empfohlen. Nun wird jedoch auch eine Pflicht eingeführt. Diese gilt für Busse, Straßenbahnen und Taxis. Es geht dabei nicht um die medizinischen Mundmasken, notfalls reiche auch ein Schal oder ein Tuch. Das Land stellt zudem Stoffmasken als Grundausstattung für den Notfall zur Verfügung.
Zudem wird die Ausnahmeregelung für den Sonntagsverkauf nun aufgehoben.
Mit Mundschutz trat Ministerpräsidentin Manuela Schweig heute vor die Presse, um den MV-Plan vorzustellen. Ziel ist es, den Ansteckungsfaktor von 1 nicht zu übersteigen.
Trotzdem soll das wirtschaftliche und soziale Leben Schritt für Schritt langsam hochgefahren werden. Eine wichtige Rolle hierbei spielt die Mund- und Nasenbedeckung, die einen zusätzlichen Schutz bietet - wenn alle ihn tragen.
In Folge nur die Punkte, die nicht schon gestern expliziert klar waren. Den kompletten MV-Plan gibt es HIER
Der Tourismus ist wie beispielsweise die Gesundheitswirtschaft, Handel, Handwerk und das produzierende Gewerbe eine strukturbestimmende Branche. Die Corona-Pandemie trifft die Branche ins Herz. Die Unternehmen brauchen eine Perspektive. Es geht dabei um einen klaren Fahrplan, um allmählich ins Laufen zu kommen. Hier werden wir uns mit der Branche in der kommenden Woche zusammensetzen, um im Mai nach Möglichkeit erste Lockerungen zu erreichen. Entscheidend ist dabei auch der weitere Verlauf der Pandemie.
Der Corona-Ansteckungswert in Mecklenburg-Vorpommern beträgt momentan 0,6 (der Richtwert liegt bei 1) - die harten Maßnahmen in unserem Land haben sich demnach gelohnt. Trotzdem müssen die nun vorgesehenen Lockerungen vorsichtig angegangen werden.
Deshalb bleibt auch in Mecklenburg-Vorpommern das Kontakt- und Einreiseverbot erst einmal bis zum 3. Mai 2020 bestehen. Heißt: Menschen, die nicht aus Mecklenburg-Vorpommern kommen, dürfen MV nur in Ausnahmefällen besuchen. Dazu gehört zum Beispiel ein dringender Besuch bei Mitgliedern der Familie, ein geplanter oder nicht zu verschiebender Umzug oder ein Todesfall in der Familie.
Ansonsten gilt für MV jetzt:
Am Donnerstag wird es weitere Beratungen und detaillierte Informationen über den MV-Plan geben. Zudem wird nach 14 Tagen geprüft, ob die Lockerungen der Corona-Maßnahmen zu einem Anstieg der Infektionen geführt haben.
Bundeskanzlerin Angela Merkel spricht von einem "zerbrechlichen Zwischenerfolg". Deshalb müsse man konzentriert weiter machen und nicht falsch vorpreschen.
Deshalb fallen die Lockerungen der Corona-Maßnahmen vorsichtig aus. Man habe sich aber mit den Ministerpräsidenten/innen auf folgende Punkte geeinigt:
Für alle Maßnahmen gilt: Sollten die Infektionen wieder steigen, müssen diese Lockerungen sofort wieder rückgängig gemacht werden.
Bevor sich die Ministerpräsidenten der Länder am Mittwoch mit der Bundeskanzlerin über die Weiterführung der Corona-Maßnahmen beraten, klärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig noch einmal über die aktuelle Lage im Land auf.
Sie sei froh, sagen zu können, dass der Anstieg der Infektionen weiterhin nur gering ist. Damit sei das erste Etappenziel der Maßnahmen erreicht: die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und Infektionsketten wieder nachvollziehen können. Zudem habe sich der Ansteckungsfaktor von über 1 auf unter 1 reduziert.
Dies sei eine gute Grundlage, um die zweite Etappe einzuläuten. Heißt, man könne nun ernsthaft über Lockerungsmaßnahmen diskutieren. Es muss aber sichergestellt werden, dass dadurch die Ansteckungsrate nicht wieder steigt. Dort, wo Abstand nicht eingehalten werden kann, müsse man über neue Schutzmaßnahmen wie das Tragen eines Mundschutzes nachdenken.
Allerdings kann nicht davon ausgegangen werden mit Stichtag 20. April 2020 wieder komplett zu einem normalen Leben zurückzukehren. Öffnungen von Geschäften, Kitas und Schulen müssen schrittweise und Begleitmaßnahmen erfolgen
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Greifswald im Eilverfahren das Reiseverbot für Einheimische Mecklenburg-Vorpommerns auf die Inseln und an die Strände des Landes gekippt. Nachdem die Regeln erst am Mittwoch präzisiert worden waren, kommt dieser Beschluss überraschend. Nun wird der betreffende Paragraf 4a aus der Verordnung gestrichen und Tagesausflüge über Ostern wären somit wieder möglich. Eine Begründung für diese Entscheidung liegt noch nicht vor.
Auch Ministerpräsidentin Manuela Schwesig stellt in einer Pressekonferenz am Abend noch einmal klar, dass das Verbot zwar aufgehoben ist, die Reduktion der Kontakte aber trotzdem oberstes Gebot bleibt. Von Reisen und Ausflügen und unvermeidbaren Besuchen riet sie trotzdem ab. Man vertraue jetzt auf die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger. Zudem bleibe das Kontaktverbot bestehen.
Wer gegen die SARS-CoV-2 Bekämpfungsverordnung verstößt, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. 21 Delikte umfasst der Bußgeldkatalog und die Strafen belaufen sich auf 150 bis 5000 Euro. Im Wiederholungsfall können sogar Strafen von bis zu 25.000 Euro fällig werden.
Und das sind die einzelnen Punkte:
Um einem Besucherstrom auch innerhalb des Landes entgegenzuwirken, werden die Maßnahmen zur Kontaktsperre noch einmal verschärft bzw. wurde von Ministerpräsidentin Schwesig dringend dazu aufgerufen, nicht relevante Besuche zu unterlassen.
Demzufolge werden an den Zufahrten zu den Inseln wieder Kontrollen eingerichtet und auch an den touristischen Zielen innerhalb des Festlandes soll es entsprechende Kontrollen oder Polizei-Durchsagen geben.
Osterspaziergänge sollten nach Möglichkeit "vor der eigenen Haustür" unternommen werden, so Schwesig.
Zudem gelten über das Osterwochenende auch für Einheimische Mecklenburg-Vorpommerns strengere Regeln. Osterausflüge sollen vermieden werden und deshalb dürfen sie nun folgende beliebte Orte ebenfalls nicht besuchen, wenn sie nicht dort gemeldet sind - das gilt von Freitag, 10. April 2020, 00.00 Uhr bis Montag, 13. April 2020, 24.00 Uhr:
Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat Unternehmern und Arbeitgebern einen Schutzfonds von 1,1 Milliarden Euro zugesagt, um die wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus auffangen zu können. Dieser beinhaltet zum Beispiel
Bund und Länder haben sich auf ein Kontaktverbot von mehr als 2 Personen geeinigt. Das gilt nicht für Familien, die in einem Haushalt leben, sogenannte Kernfamilien, und auch für Arbeitsplätze gelten besondere Regeln.
Jedes Bundesland wird die Verbote allerdings seinen regionalen Bedingungen anpassen. Wie die für unser Land aussehen, ist bisher noch nicht bekannt. In Kraft treten sie aber zum 23. März 2020 und sollen erst einmal für mindestens 2 Wochen anhalten.
Im Allgemeinen bedeutet das aber:
Bundeskanzlerin Angela Merkel meinte dazu in einer Pressekonferenz, dass nun "unser Verhalten das wirksamste Mittel" sei.
Ministerpräsidentin Manuela Schwesig außerdem noch in einer Pressemitteilung:
Wir danken den Beschäftigten im Gesundheitssystem, im öffentlichen Dienst und in den Branchen, die das tägliche Leben aufrechterhalten wie zum Beispiel Verkäuferinnen und Verkäufer sowie allen Bürgerinnen und Bürgern für Ihr Verantwortungsbewusstsein und Ihre Bereitschaft, sich an diese Regeln zu halten, um die Verbreitung des Coronavirus weiter zu verlangsamen.
Bayern legte vor, wenige Stunden zog unter anderem auch Mecklenburg-Vorpommern nach: Ab Samstagabend (21. März 2020), 18 Uhr schließen alle gastronomischen Einrichtungen und dürfen nur noch Lieferservice oder Take out anbieten.. Dies verkündete Ministerpräsidentin Manuela Schwesig Freitagabend nach einer Beratung mit der Tourismuswirtschaft und dem Hotel- und Gaststättenverband und begründete:
Das ist notwendig geworden, weil sich das Coronavirus weiter ausbreitet und wir weiter die sozialen Kontakte einschränken müssen.
Jetzt greift auch die deutsche Regierung durch und hat zusammen mit den Ministern der Bundesländer einen umfassenden Shutdown-Plan beschlossen.
Das sind die wichtigsten Punkte:
Bundeskanzlerin Angela Merkel machte dazu am Montag, dem 16. März 2020 in einer Pressekonferenz noch einmal deutlich, dass diese "einschneidenden Maßnahmen im Moment absolut notwendig sind, um unser Gesundheitssystem nicht zu überfordern." Allen Ministern war dabei wichtig, dass die Maßnahmen einheitlich durchgesetzt werden.
Am 18. März 2020 richtete sich die Bundeskanzlerin in einer historischen Ansprache an die deutsche Bevölkerung und rief noch einmal dazu auf, alle Vorsichtsmaßnahmen und Einschränkungen ernst zu nehmen: "Es ist ernst! Nehmen Sie es auch ernst!"
Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Lorenz Caffier trat am 19. März 2020 ebenfalls vor die Presse und äußerte sich dazu, wie die Corona-Epidemie in unserem Land eingedämmt werden soll und wie man die Maßnahmen umsetzen will.
"Jeder Bürger hat alles zu unterlassen, was die Gesundheit gefährdet“, so Caffier. Deshalb gibt es ab 20. März 2020 verstärkt Kontrollen an den Hauptverkehrszufahrtstraßen (nicht an den Autobahnen). Hier werden vorrangig Autos mit landesfremden Kennzeichen kontrolliert. Wenn kein plausibler Grund für eine Fahrt ins Land vorliegt, wird derjenige abgewiesen.
Im Landesinneren sowie an Wasserstraßen und Sportboothäfen wird es ebenfalls verstärkt Kontrollen geben.
Die Autobahnauffahrten werden hingegen verengt und an den Zufahrten werden Hinweisschilder aufgestellt, nicht ins Land zu reisen. Auch hier wird es stichprobenartig Kontrollen geben.
Wer sich der Aufforderung der Behörden oder der Polizei widersetzt, muss mit teils empfindlichen Strafen rechnen, die sich nach dem Infektionsschutzgesetz richten.
Achtung: Am 17. März 2020 hat Außenminister Heiko Maaß eine formelle Reisewarnung für alle touristischen Reisen ausgesprochen. Dienstreisen sollen vorerst weiter möglich sein.
Für Touristen, die weltweit gestrandet sind, werden 50 Millionen Euro bereitgestellt, um diese schnellstmöglich zurückzuholen.
Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, wurden nicht nur weltweit Reisebeschränkungen eingeführt bzw. Grenzen gesperrt, sondern auch bei uns im Land kommt es nun für Touristen zu Einschränkungen.
Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hatte am 15. März 2020 mitgeteilt, dass der Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern "massiv eingeschränkt" werden muss. Deshalb würde man mit den Inseln anfangen und entsprechende Maßnahmen dann auch aufs Festland ausweiten.
Urlauber werden gebeten, die Inseln der mecklenburgischen Ostseeküste zu verlassen, da vor allem die Gesundheitssysteme in den Regionen nicht darauf eingestellt sind, eine größere Menge Menschen zu behandeln, die sich mit dem Coronovirus infiziert haben. Manuela Schwesig dazu:
Meine Bitte ist, dass alle verstehen, dass wir total gerne Tourismusland sind und unsere Gäste hier immer willkommen sind, dass wir aber zum Schutz der Bevölkerung und zum Schutz der Gäste gemeinsam in den nächsten Wochen alles dafür tun müssen, soweit wie möglich zu Hause zu bleiben und unser öffentliches Leben einzuschränken - und dazu gehört leider auch der Urlaub.
Heißt: Es dürfen nur noch Menschen auf die Inseln, die dort ihren Erstwohnsitz haben oder dort arbeiten. Es sei zwar möglich, seine Verwandten zu besuchen, aber auch davon raten die zuständigen Behörden ab.
Außerdem werden an den relevanten Autobahnauffahrten ins Land (A24/A20/A14/A19) Schilder aufgestellt, die ins Bewusstsein rufen sollen, dass es derzeit nicht förderlich ist, das Land aus touristischen Gründen zu bereisen. Diese stellen allerdings keine Verbote dar.
Nachdem bis zum Wochenende alle Bundesländer außer Mecklenburg-Vorpommern beschlossen hatten, ihre Schulen und Kindergärten zu schließen, folgt nun auch die offizielle Bekanntmachung für unser Land. Nach einer Sonderkabinettssitzung in Schwerin wurde am Samstag von der Ministerpräsidentin Manuela Schwesig bekannt gegeben, dass Schulen, Universitäten und Kindergärten in GANZ MECKLENBURG-VORPOMMERN ab dem 16. März 2020 geschlossen werden. Dies gilt erst einmal bis zum 20. April 2020 und dient der Eindämmung bzw. "Entschleunigung" des Coronavirus.
Das gilt für ALLE öffentlichen und privaten Schulen, auch Berufsschulen.
Der Montag, 16. März 2020, wird als Übergangstag genutzt, sodass die Eltern sich organisieren können. Eltern, die dies noch nicht geklärt haben, können ihr Kind noch in die Schulen und Kitas bringen. Das gilt allerdings nur für die Klassen 1 bis 6 bzw. für Krippen- und Kindergartenkinder.
Lehrer und Betreuer bleiben weiterhin im Dienst und übernehmen die Notfallbetreuung für Kinder von Eltern aus "wichtigen" Berufen.
Wichtige Berufe sind:
Lehrer über 60 Jahren sollen von zu Hause aus arbeiten und bei der weiteren Aufrechterhaltung des Unterrichts über Apps, Mails, etc. mitwirken. Auch das restliche Lehrpersonal wird in den kommenden Tagen darüber beraten, wie man anhand der elektronischen Möglichkeiten die Vermittlung des Lehrstoffes weiterführen kann.
Die Schulen sind zudem telefonisch oder via Mail erreichbar.
Es hängt von verschiedenen Umständen ab, ob Eltern Urlaub nehmen dürfen, wenn Schüler oder Kindergartenkinder zu Hause bleiben müssen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales schreibt vor, dass zunächst seitens der Eltern abgeklärt werden muss, ob das Kind von Verwandten oder Bekannten betreut werden kann.
ACHTUNG: Oma und Opa, sollten sie schon älter sein, sollten möglichst nicht gebeten werden. Da besonders diese Altersgruppe geschützt werden muss.
Kann die Betreuung nicht sichergestellt werden, tritt das Leistungsverweigerungsgesetz (§ 616 Bürgerliches Gesetzbuch) in Kraft. Dieses besagt, dass der Arbeitnehmer wegen unumgänglicher Umstände von der Pflicht zu arbeiten befreit ist. In diesem Fall müssen Eltern keinen Urlaub nehmen, sondern können sich bei voller Bezahlung freistellen lassen. Der Zusatz „für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit“ wird allerdings nicht näher definiert, man geht aber in der Regel von maximal 5 Tagen aus.
ABER: Es kann sein, dass es im Arbeitsvertrag arbeits- oder tarifvertragliche Punkte gibt, die dieses Recht ausschließen.
Anders ist die Lage, wenn das Kind krank bzw. sogar selbst am Coronavirus erkrankt ist. Hier sieht das Sozialgesetzbuch 10 Tage pro Kind und Elternteil vor. Ist diese Zeit nicht ausreichend, haben gesetzlich Versicherte dann einen Anspruch auf Kinderkrankengeld, das von der Krankenkasse gezahlt wird. Wichtig: Das gilt nur für Kinder bis 12 Jahren.
In jedem Fall bietet es sich aber definitiv an, das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen. Eventuell gibt es ja auch noch andere Möglichkeiten, wie zum Beispiel:
Die Corona-Fälle in unserem Land steigen. Nun werden bis Ostern alle Veranstaltungen im Land abgesagt - unabhängig von der Teilnehmerzahl.
Erst hat die Hansestadt Rostock und später auch das Land Mecklenburg-Vorpommern alle Veranstaltungen und Zusammenkünfte ab einer Teilnehmerzahl von 1000 Personen untersagt. Dies gilt sowohl für private als auch für öffentliche Veranstaltungen. Ab einer Personenanzahl von 200 sollte eine Genehmigung vom zuständigen Gesundheitsamt eingeholt werden.
Diese Veranstaltungen wurden bisher offiziell abgesagt bzw. verschoben:
Das neuartige Coronavirus ist Auslöser für Lungenerkrankung und ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Die Erkrankung selbst nennt sich COVID-19 und der Erreger SARS-CoV-2.
Das Corona-Virus wird über die sogenannte "Tröpfcheninfektion" von Mensch zu Mensch übertragen. Zum Beispiel durch Husten oder Niesen. Wie bei einer Grippe ist eine Übertragung aber auch über die Hände möglich. Wer Symptome hat und zuvor in einem Risikogebiet war, sollte Kontakte zu anderen Personen vermeiden und erst nach telefonischer Anmeldung einen Arzt aufsuchen.
Was man tun kann, um sich möglichst gut vor einer Ansteckung mit Corona- aber auch Grippeviren zu schützen, verrät Sonnenschein Edda vom "Guten Morgen aus Mecklenburg-Vorpommern". Die Tipps, mit denen man wirklich jeden Viren den Kampf ansagt, gibt es hier zum Anhören:
Fieber und Husten sind beim Coronavirus die häufigsten Symptome. Inzwischen hört man auch viel vom Verlust des Geruchs- und Geschmackssinns.
Die Krankheitsverläufe sind allerdings vielfältig und variieren extrem. Daher lassen sich keine allgemeingültigen Aussagen zu einem typischen Krankheitsverlauf machen.
Es ist nämlich auch möglich, dass die Coronavirus-Infektion ohne Symptome verläuft. Allerdings kann es auch zu schweren Lungenentzündungen mit Lungenversagen führen. Auch ein daraus resultierender Tod ist möglich.
Die Wahrscheinlichkeit, bei diesen Symptomen eine „normale“ Grippe zu haben, ist um ein vielfaches höher. Wichtig ist trotzdem: Den Arzt nicht ohne Voranmeldung aufsuchen, um eine Ansteckung für andere Patienten zu verhindern. Rufen Sie an und besprechen Sie mit Ihrem Arzt das weitere Vorgehen. Wenn dieser beschließt, dass es einen Verdacht auf eine Coronavirus-Infektion gibt, wird dieser Sie an ein Testzentrum überweisen. Dort wird der Test dann vorgenommen.
Danach sollte man sich direkt nach Hause begeben und das Testergebnis abwarten. Doch bevor das Testergebnis vorliegt, sollte man sich schon einmal selbst isolieren, also zu Hause bleiben, Kontakte meiden und eine gute Hygiene beachten.
Informiert wird das Gesundheitsamt. Für Ärzte und Ärztinnen gilt diesbezüglich eine Meldepflicht. Auch das Labor muss seine Ergebnisse direkt an das zuständige Gesundheitsamt melden.
Außerdem gibt es neben vielen privaten Netzwerken über Social Media auch ein Helfertelefon des DRK Güstrow für den Landkreis Rostock. Unter der kostenfreien Nummer 0800 000 74 73 können sich all diejenigen melden, die bisher noch keine Hilfe gefunden haben oder verunsichert sind, welche Hilfe sie annehmen können.
Im Gegenzug können sich diejenigen, die gerne helfen wollen, unter folgender Mail-Adresse an das DRK Güstrow wenden: helfen@drk-guestrow.de
Prof. Dr. Nils-Olaf Hübner ist der leitende Krankenhaushygieniker der Universitätsklinik Greifswald. Unsere Antenne MV-Redakteurin Lisa Malicki hat ihm Ihre Fragen rund um das Corona-Virus gestellt. Seine Antworten hören Sie in diesem sehr interessanten Interview.
Sie möchten Ihre Sicht zum Thema äußern? Haben Sie weitere Fragen, die in diesem Artikel nicht beantwortet werden konnten?
Dann rufen Sie uns auf dem Antenne MV-Hörertelefon an.
Sie erreichen uns unter der 0381 - 40 33 4444.