Geldstrafe für Gentechnik-Gegner
05.05.2010 - Das Amtsgericht Waren hat heute zwei Gentechnik-Gegner wegen Nötigung zu Geldstrafen in Höhe von 200 und 300 Euro verurteilt. Die beiden Männer hatten im vergangenen Jahr Bio-Saatkartoffeln auf einem Acker bei Bütow im Müritzkreis ausgebracht. Dadurch behinderten sie den einzigen Versuchsanbau der gentechnisch veränderten Kartoffel „Amflora“. Der Richter begründete sein Urteil heute damit, dass die beiden Verurteilten auf dem Acker nichts zu suchen hatten. Außerdem hätten sie gegen Grundsätze verstoßen, die man schon im frühen Kindesalter lerne. Die Männer waren geständig. Mit der Störaktion hätten sie den Protest gegen die Gentechnik „für die Medien greifbarer gestalten wollen“.



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