Junge Mutter bekommt Bewährungsstrafe
30.04.2010 - Im Schweriner Amtsgericht wurde heute eine 22-jährige Mutter zu einer Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren wegen Verletzung der Fürsorgepflicht verurteilt. Sie hatte laut Gericht zugelassen, dass ihr damaliger Lebensgefährte im Januar 2009 ihre kleine Tochter schwer misshandelte. Laut Gutachter wurde das Kind über eine Woche lang misshandelt. Erst als die junge Frau und ihr Partner feststellten, dass sie bewusstlos war, brachten sie das Mädchen in eine Schweriner Klinik. Das damals zweijährige Kind hatte schwere Kopfverletzungen und Blutergüsse. Gegen den Lebensgefährten, der nicht Vater des Kindes ist, soll in Kürze Anklage erhoben werden. Denn aufgrund des umfassenden Geständnisses der jungen Mutter, konnten nun auch die Ermittlungen gegen den Mann eingeleitet werden. Sie hatte Ihrer Aussage nach selbst gesehen wie der Mann Ihre Tochter mehrfach schlug und Ihren Kopf gegen die Wand stieß. Der vorbestrafte Gewalttäter soll die 22-jährige in ein „Szenario von Gewalt und Drogen“ gebracht haben. Der Richter sagte, dass die Frau viel eher gegen die Misshandlungen hätte einschreiten müssen. „Irgendwann müssen Sie vor Ihr Kid treten und ihm erklären müssen, wieso es dazu kam.“ Die Mutter mache sich, laut ihrem Verteidiger, schwere Vorwürfe. Sie selbst hatte gegenüber ihrem Kind keine Gewalt angewendet. Sie trennte sich kurz darauf von dem Mann. Das Kind ist laut Gericht wieder ganz gesund. Es lebt zurzeit bei seinem Vater und dessen Partnerin.



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