Kinderschutzbund MV: Kinderrechte ins Grundgesetz
21.04.2010 - Rechtsexperten von Union und FDP haben ein gemeinsames Papier für eine schärfere Verfolgung der Kindesmissbrauchsfälle erarbeitet. Das begrüßt der Vorsitzende des Kinderschutzbundes MV, Carsten Spies, im Interview mit dem Privatsender ANTENNE MV.

Spies sagte: «In einzelnen Teilbereichen stützen wir die Forderungen, die erhoben werden. Zum Beispiel die Verlängerung der zivilrechtlichen Verjährungsfrist. Drei Jahre, so wie es heute der Fall ist, das sind einfach zu wenig. Auch nach zehn beziehungsweise oder nach zwanzig Jahren nach der Volljährigkeit eines Missbrauchsopfers muss diese Person auch noch die Möglichkeit haben, Schadensersatz und insbesondere auch die Therapien einklagen zu können.» Schärfere Verfolgungen nützen seiner Meinung nach kaum etwas, wenn nicht die Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden. «Wir als Kinderschutzbund fordern schon seit vielen Jahren zusammen mit anderen Kinderrechtsorganisationen, dass die Rechte aus der UN-Kinderrechtskonventionen endlich auch ganz fest in unser Grundgesetz übernommen werden, damit die Kinder endlich ihre eigene Rechtspersönlichkeit bekommen. Das ist nach dem bisherigen Rechtssystem so nicht vorgesehen», so Carsten Spies.

Der Chef des Kinderschutzbundes in Mecklenburg-Vorpommern sagte ANTENNE MV weiter, dass auch das Geld nicht fehlen dürfe, wenn die Bundesregierung die Kinder besser schützen und den jungen Opfern besser helfen möchte. «Ich denke, bevor man über neue Gesetzesänderungen an dieser Stelle nachdenkt, sollte man erst mal feststellen, dass es schon seit über zwanzig Jahren zum Thema sexuellen Missbrauch eine ganze Reihe von vielen Beratungseinrichtungen gibt. Diese Einrichtungen haben allerdings das Problem, dass sie also ständig ums Überleben kämpfen müssen. Es verwundert schon, dass jetzt vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussionen alle gesellschaftlichen Bereiche aktiv werden und Forderungskatalog aufgeklappt wird», so der Kinderschützer.



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