Gericht kippt Sonntagsöffnung in MV
07.04.2010 - Der sonntägliche Einkaufsbummel durch die Ferienorte Mecklenburg-Vorpommerns wird künftig wieder zur Ausnahme. Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald erklärte am Mittwoch die großzügige Bäderverkaufsverordnung für unwirksam. Dieser Regelung zufolge konnten bisher Läden in 149 Orten und Ortsteilen an bis zu 49 Sonntagen im Jahr öffnen. Dies sei mit der Landesverfassung, dem Grundgesetz und dem Ladenöffnungsgesetz des Landes nicht vereinbar, erklärten die Richter. Die Bäderverkaufsverordnung verstoße gegen das Regel-Ausnahme-Verhältnis, weil sie fast ganzjährig an Sonntagen die Ladenöffnung ermögliche, mit Ausnahme von Baumärkten, Möbel- und Autohäusern.

«Diese örtlichen, zeitlichen und sachlichen Einschränkungen (...) sind in ihrer Summierung nicht geeignet, dem geforderten Ausnahmecharakter des Verkaufs an Sonn- und Feiertagen Rechnung zu tragen», sagte die Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts, Hannelore Kohl. Ähnlich hatte im Dezember das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe geurteilt und die ebenfalls großzügigen Regeln zur Ladenöffnung im Land Berlin teilweise für verfassungswidrig erklärt.

Das Urteil rief ein geteiltes Echo hervor. Kirchen und Gewerkschaften begrüßten die Entscheidung. Nach Ansicht des Bischofs der Pommerschen Evangelischen Kirche, Hans-Jürgen Abromeit, hat das Urteil Signalwirkung für andere Bundesländer wie Schleswig-Holstein, wo ebenfalls Kirchen die bestehende Regelung zur Ladenöffnung in Ferienorten kippen wollen. «In Mecklenburg-Vorpommern war die Ausnahme zur Regel geworden», bemerkte Abromeit. Sein Mecklenburger Amtskollege Andreas von Maltzahn sagte, den Kirchen sei es mit ihrer Klage um den Schutz des Sonntags und seine unersetzliche Funktion für die gesamte Gesellschaft gegangen. Einer «maßvollen Bäderregelung» habe sich die Kirche nie verschlossen. Ähnliche Töne kamen aus der Katholischen Kirche: «Der Sonntag wurde uns neu geschenkt und nicht nur den Christen», sagte die Ständige Beauftragte der Erzbischöfe von Berlin und Hamburg in Mecklenburg-Vorpommern, Cornelia Bührle.

Der DGB und die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi begrüßten das Urteil als «richtiges Signal». «Wirtschaftsminister Seidel hat mit seiner Deregulierungspolitik zu Lasten des Sonntagsschutzes eine deutliche Niederlage erfahren», sagte der stellvertretende DGB-Nord- Chef Ingo Schlüter. Mit dem Urteil werde dem «gesellschaftlichen Biorhythmus entsprochen».

Der Einzelhandelsverband nannte das Urteil «bedauerlich». Das Land habe die Pflicht, rasch «eine Alternativlösung zu erarbeiten», forderte der Hauptgeschäftsführer des Einzelhandelsverbands Nord in Kiel, Dierk Böckenholt. Der Branchenverband bekräftigte seine Auffassung, wonach die von Kirchen und Gewerkschaften geforderte Aufhebung der Sonntags-Öffnung in den Urlaubsorten der lokalen Wirtschaft schaden könne.

Das Wirtschaftsministerium will schnell eine neue Regelung auf den Weg bringen. «Wir wollen versuchen, dass die Saison nicht ins Leere läuft», sagte Referatsleiter Josef Walber. Nach Angaben des Ministeriums wird es voraussichtlich Änderungen bei der Anzahl der Sonntage geben, an denen die Läden öffnen dürfen. Zudem müsse darüber nachgedacht werden, inwieweit die Breite des Warenangebots eingeschränkt werde.

Das Oberverwaltungsgericht hat keine Revision zugelassen. Allerdings kann das Wirtschaftsministerium gegen das Urteil Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht einlegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es muss zunächst schriftlich verfasst werden und hat nach Ablauf der einmonatigen Rechtsmittelfrist Bestand.



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