Vier Wochen Jugendarrest für 14jährige Schülerin aus Schwerin
23.03.2010 - Nach der Zerschlagung einer 40-köpfigen Jugendbande vergangene Woche in Schwerin musste sich ein 14jähriges Mädchen im vereinfachten Jugendverfahren vor Gericht verantworten. In der nicht öffentlichen Verhandlung habe sie ein Geständnis abgelegt, so ein Gerichtssprecher nach dem Urteil. Demnach hat die 14jährige andere Jugendliche geschlagen, Autos beschädigt und ist schwarz Bahn gefahren.

Auf das Konto der Kinder und Jugendlichen gehen nach polizeilichen Ermittlungen insgesamt mehr als 60 Straftaten. Monatelang soll die Bande in Schwerin randaliert, geklaut, geschlagen und Autos beschädigt haben. Das Mädchen soll dabei eine der Anführerinnen gewesen sein. Wegen Körperverletzung und Sachbeschädigung wurde sie zu vier Wochen Jugendarrest verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In Mecklenburg Vorpommern gibt es zwei Jugendarrestanstalten mit jeweils 15 Plätzen in Wismar und Neustrelitz. Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 250 Jugendliche festgesetzt. Der sogenannte Freizeitarrest geht meist über ein Wochenende. Bei Dauerarrest müssen die Jugendlichen eine bis maximal vier Wochen in der Einrichtung bleiben.



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