Kuder stell zunächst aber fest, «dass die alten Fälle nicht durch eine Änderung der Verjährungsfristen aufgearbeitet werden können. Rückwirkend kann man Verjährungsfristen nicht verlängern. Zudem muss man auch immer wissen, je länger eine Straftat vorbei ist, umso schwieriger wird sie aufzuklären sein. Insofern sind Verlängerungen von Verjährungsfristen durchaus problematisch, zumal wir gerade in Missbrauchsfällen lange Verjährungsfristen von bis zu 20 Jahren bei schweren sexuellem Missbrauch oder Vergewaltigung haben.» Doch die Justizministerin aus Schwerin glaubt daran, dass zivilrechtliche Ansprüche erweitert werden könnten. «Also zum Beispiel Kosten einer Therapie, Schadenersatz, Schmerzensgeldansprüche der Opfer, inwieweit wir hier Verjährungsfristen verlängern könnten. Darüber müssen wir ernsthaft reden, weil die laufen bereits nach drei Jahren aus und da müssen wir natürlich sehen, inwieweit wir das kompatibel machen mit dem, was im Strafrecht an Fristen da ist.» Uta-Maria Kuder will auf der Justizministerkonferenz im Juni das Thema ansprechen. «Wichtig ist natürlich, es muss auch immer ins Gesamtsystem des Rechts passen. Deswegen muss man das sehr genau prüfen. Ich gehe davon aus, der Kollege aus Niedersachsen hat sich auch dementsprechend schon geäußert, dass wir da etwas auf den Weg bringen werden», sagte die Ministerin ANTENNE MV.
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