Mecklenburger Landeskirche steht hinter Käßmann
24.02.2010 - Die Evangelische Kirche Mecklenburgs steht wie die EKD hinter Ratschefin Margot Käßmann. Die Bischöfin war mit 1,54 Promille über eine rote Ampel gefahren und muss rechtliche Konsequenzen tragen. Doch zurücktreten müsse sie nicht, sagte Mecklenburgs Oberkirchenrat Andreas Flade am Mittwoch dem Privatsender ANTENNE MV: «Ich selbst habe Achtung vor der Haltung von Frau Käßmann, die sie im Nachhinein jetzt an den Tag legt, dass sie klar bereut, was sie getan hat. Das ist für eine Christin, für einen Christen die angemessene Haltung.» Käßmann, die bekannt war für kritische Äußerungen, werde auch weiter Kritik üben dürfen, so Flade. «Für mich ist die Integrität von Frau Käßmann durch diesen Vorfall nicht angekratzt. Weil sie im Nachhinein nicht noch versucht, etwas zu vertuschen, sondern deutlich sagt, hier habe ich einen großen Fehler begangen, bleibt sie für mich überzeugend.» Im Frühjahr wird Margot Käßmann auch Mecklenburg-Vorpommern besuchen. Sie hat einen Vortrag in der Schelfkirche geplant. «Ich gehe davon aus, dass es jetzt eine Pause gibt. Die hat sie sich auch selbst verordnet, sie hat viele Termine abgesagt. Ich denke, dass wir sie dann wieder als Ratsvorsitzende haben werden, auch in Schwerin», so Mecklenburgs Oberkirchenrat auf ANTENNE MV.

Schwerins Oberkirchenrat Andreas Flade hatte zuvor bestürzt auf die Berichte über die Alkoholfahrt der Vorsitzenden des Evangelischen Kirchenrats, Margot Käßmann, reagiert. «Ich bin darüber erschrocken. Ich sehe es so, dass wir alle nicht unfehlbar sind und Rechenschaft über das abzulegen haben, was wir tun. Auch die Hannoversche Landesbischöfin Margot Käßmann, die gleichzeitig Ratsvorsitzende der EKD ist wird nun vor dem Gesetz genauso stehen wie jeder von uns, dem das passieren würde», so Mecklenburgs Oberkirchenrat. Die EKD-Ratschefin war am Wochenende nach Informationen der Staatsanwaltschaft Hannover mit einem Alkoholblutwert von 1,54 Promille nach einer Rotfahrt gestoppt worden. Ihr droht ein unter anderem ein Jahr Führerscheinentzug.



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