Freispruch für Gentechnik-Gegner
03.02.2012 -

Eine Aktion von zwei Gentechnik-Gegner gegen den Anbau der Genkartoffel Amflora aus dem Jahr 2009 bleibt ohne strafrechtliche Folgen.
Das Landgericht Neubrandenburg sprach die beiden Männer in einem Berufungsprozess vom Vorwurf der Nötigung frei.
Die Männer hatte im Frühjahr 2009 mehrere Kilo Bio-Kartoffeln auf einem Versuchsfeld bei Bütow eingepflanzt,
um den Versuchsanbau der Genkartoffel zu stören.





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