BGH-Urteil zu Heizkosten
01.02.2012 -

Vermieter dürfen nur die Heizkosten in Rechnung stellen, die wirklich von einem Mieter verursacht wurden. Der Bundesgerichtshof gab heute einer Mieterin aus dem Taunus recht. Ihr Vermieter hatte die Heizkosten für ein teilweise leerstehendes Haus einfach als Berechnungsgrundlage für die umgelegten Heizkosten benutzt.

Das geht so nicht, urteilte der BGH. Wenn der Vermieter einen Abschlag an den Versorger zahlt, heißt das ja nicht, dass der Mieter auch tatsächlich soviel verbraucht. Vor allem, wenn z.B. der Vormieter extrem hohe Heizkosten hatte und der Abschlag für das Folgejahr deshalb sehr hoch sei.

Was können Mieter tun? Der Mieterbund Schwerin empfiehlt, den eigenen Verbrauch im Blick zu behalten. Wenn die Heizkostenabrechnung davon abweicht, kann man vom Vermieter Belege über die Brennstofflieferungen anfordern und vergleichen. Der Mieterbund begrüßt das BGH-Urteil, es stärke die Position der Mieter und gebe Rechtssicherheit. Allerdings befüchtet man jetzt keine neue Welle von Heizkostenüberprüfungen. Die meisten Vermieter würden dank immer kritischerer Verbraucher ohnehin darauf achten, ihre Abrechnungen sehr transparent zu machen.





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