Finanzausgleichs-Gesetz ist rechtens
26.01.2012 -

Das Landesverfassungsgericht hat die Beschwerde der Stadt Gadebusch und der Gemeinde Selmsdorf zur Finanzausgleichsumlage abgewiesen. Die Regelungen über den Finbanzausgleich zwischen Kommunen ist nach Ansicht des Gerichts rechtens und schränkt die Selbstbestimmung nicht erheblich ein. Durch das Gesetz geben finanzstarke Städte und Gemeinden einen Teil des Geldes an schwächere. Innenminister Lorenz Caffier begrüßte das Urteil: Es stärke den Gedanken der Solidarität zwischen den Kommunen. Laut Bürgermeister Detlef Hitzigrat der Gemeinde Selmsdorf ging es um viel Geld, also musste die Klage versucht werden.





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