Durch die Kreisreform bei uns im Land haben jetzt mehr Schüler Anspruch auf eine kostenlose Fahrt mit dem Schulbus. Wie aus einer Antwort des Landesinnenministeriums auf eine Anfrage der Landtagsfraktion der Grünen hervorgeht, bekommen künftig auch Eltern in Neubrandenburg, Wismar und Greifswald die Fahrtkosten vom neuen Großkreis erstattet. In den bisherigen kreisfreien Städten hatte es bisher keinen Anspruch darauf gegeben.
Allerdings, so der 2. stellvertretende Vorsitzende des Landeselternrates, Torsten Werner im Gespräch mit Antenne MV, müssen die Landkreise nicht die Fahrtkosten zu Schulen in anderer Trägerschaft (Privatschulen) übernehmen. Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte mache das zum Beispiel nicht.
Die wichtigsten Auszüge aus der Antwort des Landesinnenministeriums zur Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen:
(...) Diese nunmehr großen kreisangehörigen Städte unterfallen als Teil des jeweils neuen Landkreises auch der in § 113 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern normierten Schülerbeförderungspflicht.
(...) Ein Abweichen zu Lasten der Schülerinnen und Schüler ist den Landkreisen jedoch verwehrt.
(...) Die Landesregierung wird sich auch in Zukunft für eine rechtskonforme Umsetzung des § 113 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern einsetzen.
(...) Im Falle der Ablehnung eines Antrages auf Schülerbeförderung haben die Betroffenen die Möglichkeit, Widerspruch beim zuständigen Landkreis einzulegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, haben die Betroffenen die Möglichkeit, Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einzulegen. (...) Die Betroffenen haben die Möglichkeit, sich an die Landesregierung oder an die für Bürgeranfragen eingerichteten Stellen zu wenden und ihr Anliegen vorzutragen.
-> Anm. von mir: also im Zweifel an den Bürgerbeauftragten wenden, hier der Link: http://www.buergerbeauftragter-mv.de/.
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