Beschwerde gegen Løkkevik-Freilassung
13.01.2012 -

Die Rostocker Staatsanwaltschaft will gegen die Freilassung des Yachthafen-Investors Per Harald Løkkevik vorgehen. Das Landgericht hatte heute den Haftbefehl gegen den Norwegen aufgehoben. Zur Begründung hieß es, der Prozessbeginn sei nicht absehbar, obwohl als spätester Termin der 27. Januar angesetzt sei. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft würden noch laufen, zudem sei derzeit fraglich, ob man überhaupt zu einer Anklage komme.

Die Staatsanwaltschaft erkärte auf Anfrage, man halte die Begründung des Landgerichts für falsch. Außerdem, so Oberstaatsanwalt Andreas Gärtner, sei die Kammer des Landgerichts gar nicht mehr zuständig. Die Staatsanwaltschaft habe bereits gestern einen Befangenheitsantrag gegen alle Richter der Kammer gestellt. So hätte das Landgericht heute nur noch in Eilfällen entscheiden dürfen.

Løkkevik steht unter Verdacht, zu unrecht Subventionen in Höhe von über 13 Millionen Euro zu Unrecht kassiert zu haben. Der Norweger hatte das immer bestritten. Sein Anwalt hatte erklärt, es gebe keine illegale Aufspaltung des Projekts, und dadurch wären auch keine zusätzlichen Fördermittel geflossen.





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