Die Landesregierung will jetzt ein eigenes Gutachten zum geplanten Transport von Asbestzementschlamm aus Niedersachsen auf die Ihlenberger Deponie erstellen lassen. Bis dahin werden die Transporte ausgesetzt. Bei dem Gutachten geht es um die Frage, ob die Sicherheitsvorkehrungen ausreichend sind.
Hintergrund: Das Obervewaltungsgericht Lüneburg hatte 2009 entschieden, dass bei der Entsorgung von asbesthaltigem Material hohe Sicherheitsstandards eingehalten werden müssen. Dazu gehöre unter anderem, dass Asbestschlämme nur in sogenannten Big Bags tranportiert werden dürfen. Die insgesamt 170.000 Tonnen Asbestzementschlämme der Halde im niedersächsischen Wunstorf sollen aber auf Kippladern transportiert werden. Die Ladung wäre mit Planen abgedeckt. Umweltschützer halten das für zu gefährlich. Krebserregende Asbestfasern könnte beim Transport, beim Abladen und vor allem bei der Rückfahrt leerer LKW in die Umwelt gelangen.
Die Landesregierung stellte aber klar, dass man grundsätzlich dafür sei, Asbestabfälle auf geeigneten Deponien wie der Ihlenberger Deponie zu lagern. Wann die Gutachten vorliegen, ist noch offen.
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