Oma wegen fahrlässiger Tötung angeklagt
01.11.2011 -

Nach dem Tod von zwei kleinen Mädchen in einem Gartenteich in Broock bei Lübz hat die Staatsanwaltschaft jetzt Anklage gegen die Großmutter der Kinder erhoben. Die 1½-jährigen Mädchen waren im Juli 2010 ertrunken.  

Die heute 58jährige Frau sollte in einem Schrebergarten auf die Zwillingsmädchen aufpassen. Sie sei aber eingeschlafen, heißt es in der Anklage. Die Frau hatte offenbar größere Mengen Alkohol getrunken. Sie habe nicht bemerkt, dass die Kinder in unmittelbarer Nähe des Gartenteiches spielten und schließlich hineinfielen. Beide Mädchen ertranken in dem nur fünf Quadratmeter großen und rund 70 Zentimeter tiefen Teich. Das Strafgesetzbuch sieht für den Fall der fahrlässigen Tötung eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor.

 





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