Die Betreiber des atomaren Zwischenlagers in Lubmin, die Energiewerke Nord (EWN), ziehen mit einer weiteren Klage gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern vor Gericht. Mit einem Normenkontrollantrag gehen die EWN nun wegen des neuen Regionalen Raumentwicklungsprogramms von Vorpommern (RREP) gegen das für Landesentwicklung zuständige Bauministerium vor.
Wie eine Sprecherin des Oberverwaltungsgerichtes Greifswald am Dienstag sagte, ist der Antrag bereits am 15. Juli 2011 bei Gericht eingegangen. Nach dem seit September 2010 geltenden Raumentwicklungsprogramm dürfen im Zwischenlager «ausschließlich» radioaktive Abfälle aus den stillgelegten DDR-Atomkraftwerken Lubmin und Rheinsberg gelagert werden - und keine Fremdabfälle.
Nach Rechtsauffassung der EWN hat das Land den umstrittenen Passus im Regionalen Raumentwicklungsprogramm eigenmächtig geändert und damit seine Kompetenzen überschritten. «Der Passus ist deshalb unwirksam», sagte EWN-Geschäftsführer Henry Cordes. Der Regionale Planungsverband Vorpommern hatte zuvor eine Fassung beschlossen, nach der nur «vorrangig» Abfälle aus Lubmin und Rheinsberg im Zwischenlager deponiert werden dürfen.
Die EWN wollen ihre Drittgeschäfte mit schwach- und mittelradioaktivem Atomabfall ausweiten. «Wir befürchten negative Auswirkungen auf weitere Geschäftsmöglichkeiten», sagte Cordes. Seit April ist bereits eine Klage der EWN gegen eine Entscheidung des Innenministeriums anhängig, weil das Ministerium eine Ausweitung der sogenannten Pufferlagerung von fremden radioaktiven Abfällen abgelehnt hatte. Der Vorstand des Regionalen Planungsverbandes hat das Vorgehen der Landesregierung kritisiert.
Das zuständige Ministerium verteidigte die Entscheidung. «Wir müssen jede Möglichkeit nutzen, um die Lagerung radioaktiver Abfälle in Lubmin zu begrenzen», sagte Landesentwicklungs-Minister Volker Schlotmann (SPD).
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