Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes sind Kosten für die Erstausbildung oder das Erststudium von der Steuer absetzbar. Konkret bezieht sich das Urteil zunächst aber nur auf zwei Klagen von Studenten. Ob es Allgemeingültigkeit bekommt, ist derzeit noch offen. Das entscheidet das Finanzministerium. Sollte das Finanzministerium eine Allgemeingültigkeit ablehnen, müsste jeder Student den gerichtlichen Weg gehen, wenn er seine Ausbildungskosten steuermindernd anerkannt haben will.
Bedeutung hat das Urteil vor allem für diejenigen, die direkt nach der Schule ein Studium aufnehmen oder sich kostenpflichtig an einer Berufsakademie ausbilden lassen. Die Ausbildung muss aber direkt zu einem Beruf führen, der hinterher auch tatsächlich ausgeübt wird. Wer in seiner Ausbildungszeit als Lehrling Geld verdient, konnte die Kosten für die Ausbildung auch bisher schon von der Steuer absetzen. Das Urteil des Bundesfinanzhofes könnte diese "Ungerechtigkeit" abschaffen.
Finanzexperten empfehlen Studenten, jedes Jahr eine Steuererklärung zu machen und die Kosten für die Ausbildung vom Finanzamt feststellen zu lassen. Wer mit seinem Studium dann fertig ist und Geld verdient, könnte diese Kosten dann rückwirkend geltend machen. Dazu gehören Studiengebühren (die allerdings in MV nicht erhoben werden), Kosten für Fachliteratur und Büromaterial (Belege sammeln!) sowie Studienfahrten.
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