Verfassungsrichter bestätigen Kreisgebietsreform in MV
18.08.2011 -

Das Landesverfassungsgericht in Greifswald hat die Klagen gegen die Kreisgebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern abgewiesen und damit den Weg freigemacht für die Bildung der größten Landkreise in Deutschland. Fünf Landkreise und die beiden kreisfreien Städte Greifswald und Wismar waren vor Gericht gezogen, weil sie durch die Reform das Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt sahen.

Mit den Landtags- und Kreistagswahlen am 4. September werden aus den zwölf bestehenden Landkreisen sechs neue Großkreise gebildet, fünf davon sind größer als das Saarland. Von den bislang sechs kreisfreien Städten behalten nur Rostock und Schwerin ihren Status.

Die Reform der rot-schwarzen Landesregierung war im Juli 2010 vom Landtag beschlossen worden. Mit dem Gesetz reagiert das Land auf den anhaltenden Bevölkerungsrückgang und den absehbaren Rückgang der Zuschüsse von Bund und EU. Die Verwaltung soll in den größeren Strukturen besser und kostengünstiger werden.

Derzeit leben im Nordosten rund 1,65 Millionen Menschen, Prognosen zufolge werden es 2020 nur noch 1,5 Millionen sein. Mecklenburg-Vorpommern weist mit 71 Einwohnern je Quadratkilometer bundesweit die geringste Bevölkerungsdichte auf.





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