Kreisreform-Entscheidung am 18. August
08.07.2011 -

Das Landesverfassungsgericht in Greifswald will Mitte August über die Verfassungsbeschwerden gegen die Kreisgebietsreform entscheiden. Der Termin wurde heute bekannt. Geklagt haben fünf Kreise und zwei kreisfreie Städte. Hauptkritikpunkt: Die geplanten "GROSS"-Kreise würden die kommunale Selbstverwaltung gefährden. Einsparpotentiale seien überbewertet worden.

Die Entscheidung fällt zeitlich knapp - schon zweieinhalb Wochen später, am 4. September, soll das Gesetz zur Kreisgebietsreform in Kraft treten. Für die Kreise und Städte heißt das jetzt, sie müssen mindestens bis zum 18. August mit Hochdruck an den Reformvorbereitungen arbeiten. Erst dann entscheidet sich, ob sich diese Arbeit gelohnt hat oder für die Katz war.

 





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