Die katholische Kirche klagt erneut gegen die Bäderregelung. Die geltenden Sonntagsöffnungszeiten entsprechen nach Auffassung der Bistümer Hamburg und Berlin (sie sind für Mecklenburg-Vorpommern zuständig) nicht dem, was Gerichte in anderen Verfahren entschieden haben. So müsse die Sonntagsöffnung z.B. eine "Ausnahme" sein. Nach langer Prüfung sei man zu dem Schluss gekommen, dass das durch die gültige Regelung nicht erfüllt wird.
Mit der Klage hat die Kirche auch gleich das Ruhen des Verfahrens beantragt. Wenn Land und Gericht einverstanden sind, kommt die Akte erstmal in die Schublade. Die katholische Kirche hoffe noch auf eine außergerichtliche Einigung, sagte die Ständige Beauftragte der Erzbistümer von Hamburg und Berlin, Schwester Bührle ANTENNE MV.
Die evangelische Kirche nahm die neue Klage zur Kenntnis, schloss sich aber nicht an. Die erste Klage hatten beide Kirchen gemeinsam auf den Weg gebracht.
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